
In einer wegweisenden Entscheidung vom 20. März, die gestern, am 24. März 2026, veröffentlicht wurde, hat das polnische Oberverwaltungsgericht (Najwyższy Sąd Administracyjny, NSA) festgelegt, dass lokale Standesämter Eheurkunden gleichgeschlechtlicher Paare, die legal in einem anderen EU-Mitgliedstaat geheiratet haben, eintragen müssen. Das Urteil im Fall *Cupriak-Trojan & Trojan gegen den Woiwoden von Masowien* setzt direkt den Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofs vom November 2025 um, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet, solche Ehen im Rahmen der Freizügigkeit anzuerkennen. Bisher verweigerten polnische Standesämter routinemäßig die Eintragung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen in das nationale Register, was dazu führte, dass nicht-EU-Ehepartner keine Aufenthaltserlaubnis erhielten, die heterosexuellen Ehepartnern automatisch gewährt wird. Das NSA stellte fest, dass diese Praxis gegen die EU-Freizügigkeitsregeln und Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt. Das Gericht ordnete an, dass das Standesamt in Masowien die Urkunde eintragen muss, und forderte die unteren Behörden auf, in ähnlichen Fällen entsprechend zu verfahren.
Für Arbeitgeber bedeutet dies eine erhebliche Änderung in der Compliance. Personalabteilungen, die sich um internationale Versetzungen kümmern, können nun gleichgeschlechtliche Ehepartner über denselben Familiennachzugsweg unterstützen wie heterosexuelle Partner, was die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate verkürzt und die Notwendigkeit humanitärer Erlaubnisse auf Ermessensbasis eliminiert. Migrationsberater erwarten einen Anstieg der Anträge von multinationalen Mitarbeitenden, die nun erstmals Anspruch auf Aufenthaltstitel haben.
Das Urteil legalisiert gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht automatisch; das nationale Recht und die Verfassung definieren die Ehe weiterhin als Verbindung zwischen Mann und Frau. Das Justizministerium räumte jedoch ein, dass die Durchführungsverordnungen angepasst werden müssen, und der Menschenrechtsbeauftragte warnte, dass einige lokale Ämter bis zur Herausgabe offizieller Richtlinien Widerstand leisten könnten. Unternehmen sollten daher zusätzliche Unterlagen bereithalten – wie apostillierte Heiratsurkunden und beglaubigte Übersetzungen –, um das Risiko von willkürlichen Ablehnungen in der Übergangsphase zu minimieren.
Praktisch sollten mobile Mitarbeitende, die bereits im Ausland geheiratet haben, die Eintragung vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis veranlassen. Wer zukünftige Umzüge plant, könnte erwägen, vor dem Umzug in einem anderen EU-Land zu heiraten, um den nun klar geregelten Weg zu nutzen. Mobility-Manager werden empfohlen, die umziehenden Mitarbeitenden über mögliche persönliche Behördengänge zu informieren und die kommenden Anweisungen des Innenministeriums aufmerksam zu verfolgen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies eine erhebliche Änderung in der Compliance. Personalabteilungen, die sich um internationale Versetzungen kümmern, können nun gleichgeschlechtliche Ehepartner über denselben Familiennachzugsweg unterstützen wie heterosexuelle Partner, was die Bearbeitungszeiten um mehrere Monate verkürzt und die Notwendigkeit humanitärer Erlaubnisse auf Ermessensbasis eliminiert. Migrationsberater erwarten einen Anstieg der Anträge von multinationalen Mitarbeitenden, die nun erstmals Anspruch auf Aufenthaltstitel haben.
Das Urteil legalisiert gleichgeschlechtliche Ehen in Polen nicht automatisch; das nationale Recht und die Verfassung definieren die Ehe weiterhin als Verbindung zwischen Mann und Frau. Das Justizministerium räumte jedoch ein, dass die Durchführungsverordnungen angepasst werden müssen, und der Menschenrechtsbeauftragte warnte, dass einige lokale Ämter bis zur Herausgabe offizieller Richtlinien Widerstand leisten könnten. Unternehmen sollten daher zusätzliche Unterlagen bereithalten – wie apostillierte Heiratsurkunden und beglaubigte Übersetzungen –, um das Risiko von willkürlichen Ablehnungen in der Übergangsphase zu minimieren.
Praktisch sollten mobile Mitarbeitende, die bereits im Ausland geheiratet haben, die Eintragung vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis veranlassen. Wer zukünftige Umzüge plant, könnte erwägen, vor dem Umzug in einem anderen EU-Land zu heiraten, um den nun klar geregelten Weg zu nutzen. Mobility-Manager werden empfohlen, die umziehenden Mitarbeitenden über mögliche persönliche Behördengänge zu informieren und die kommenden Anweisungen des Innenministeriums aufmerksam zu verfolgen.
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