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Der legale Aufenthalt von Ukrainern wird automatisch bis 2027 verlängert, während Polen die Sonderregelungen des Sondergesetzes auslaufen lässt.

Apr. 3, 2026
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Der legale Aufenthalt von Ukrainern wird automatisch bis 2027 verlängert, während Polen die Sonderregelungen des Sondergesetzes auslaufen lässt.
Das Steuerportal PIT.pl hat einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der das „Gesetz vom 23. Januar 2026 zur Beendigung der aus dem Ukraine-Hilfegesetz abgeleiteten Regelungen“ zusammenfasst, das am 5. März 2026 in Kraft getreten ist. Das Gesetz hebt große Teile der im Jahr 2022 eingeführten Notfallregelungen auf und ersetzt sie durch dauerhafte Änderungen in den allgemeinen Migrations- und Arbeitsgesetzen.

Wichtige Punkte sind unter anderem die automatische Verlängerung aller ukrainischen Visa oder Aufenthaltstitel, die nach dem 24. Februar 2022 abgelaufen sind, welche nun bis zum 4. März 2027 gültig bleiben. Neu eingereiste Ukrainer sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Einreise eine PESEL-UKR-Nummer zu beantragen. Wer die PESEL-Nummer auf Selbstdeklaration erhalten hat, muss seine Identität bis zum 31. August 2026 mit einem Pass bestätigen.

Der legale Aufenthalt von Ukrainern wird automatisch bis 2027 verlängert, während Polen die Sonderregelungen des Sondergesetzes auslaufen lässt.


Die Beschäftigung bleibt über die siebentägige Online-Meldepflicht möglich, jedoch drohen Arbeitgeber bei verspäteter Meldung oder unterlassener Vertragsänderung neue Bußgelder von bis zu 3.000 PLN. Die Meldepflicht wird vom Sondergesetz von 2022 in das allgemeine „Gesetz über die Bedingungen der Zulässigkeit der Beschäftigung von Ausländern“ überführt, was signalisiert, dass die vereinfachte Beschäftigung von Ukrainern in das reguläre System integriert wird.

Ukrainer, die Polen länger als 30 Tage verlassen, verlieren ihren Status des vorübergehenden Schutzes – eine Regelung, die besonders Studenten und Saisonarbeiter mit längeren Auslandsaufenthalten betrifft. Für Lohn- und Compliance-Teams ist die wichtigste praktische Änderung, dass Meldungen nun über die Plattform praca.gov.pl mit dem neuen Formular PSZ-PPWPU gemäß Artikel 26 des Arbeitsmarktgesetzes eingereicht werden müssen. Unternehmen sollten ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren und mögliche Bußgelder bei versäumten Meldungen während der Osterfeiertage einkalkulieren.

Während das Gesetz die Kontrolle für Behörden vereinfacht, befürchten NGOs, dass kürzere Nachfristzeiten und strengere Identitätsprüfungen einige Ukrainer in die Illegalität drängen könnten. Die Regierung argumentiert hingegen, dass mehr Klarheit sowohl Migranten als auch Arbeitgebern langfristige Planungssicherheit bietet.
Quelle: PIT.pl – Gazeta Podatkowa

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