
Am 4. April 2026 eröffnete der brasilianische Flughafenbetreiber Motiva einen neuen multisensorischen Raum am Flughafen Santa Genoveva in Goiânia. Damit reiht sich die Einrichtung in ähnliche Angebote an den Flughäfen in Belém, Palmas und Uberlândia ein. Die Initiative fiel mit dem Welt-Autismus-Tag zusammen und ist Teil eines umfassenderen Programms von Regulierungsbehörden und Konzessionären zur Umsetzung der Resolution 556/2025 der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ANAC). Diese verpflichtet alle Flughäfen mit mehr als zwei Millionen Passagieren jährlich bis 2027, beruhigende Räume für neurodivergente Reisende bereitzustellen.
Die Räume sind mit anpassbarer Beleuchtung, taktilen Wänden, schalldämmenden Trennwänden und bequemen Sitzgelegenheiten ausgestattet. Passagiere im Autismus-Spektrum – sowie Begleitpersonen – können den Zugang über den Service-Schalter des Flughafens oder die Motiva-App bis zu 48 Stunden vor Reiseantritt anfragen. Vor Ort sorgen Flug-Informationsanzeigen und eine direkte Hotline zum Spezialserviceschalter der Fluggesellschaft dafür, dass keine Boarding-Aufrufe verpasst werden.
Aus globaler Mobilitätsperspektive erleichtert der neue Standard die Fürsorgepflicht von Unternehmen, die Mitarbeitende mit autistischen Angehörigen versetzen. Personalabteilungen können die Verfügbarkeit solcher sensorischer Räume nun in Checklisten zur Einsatzvorbereitung und Risikoanalysen für Reisen einbeziehen. Auch Reisebüros sehen darin eine Unterstützung zur Einhaltung der ISO 31030-Richtlinien für inklusive und barrierefreie Reisen.
Die Einführung erfolgt, während Brasilien zunehmend Prinzipien des Universal Designs an Verkehrsknotenpunkten umsetzt. So eröffnete der Flughafen GRU 2025 einen Pilot-„Ruhe-Korridor“, der die Sicherheitskontrolle mit den internationalen Gates verbindet. Das Ministerium für Menschenrechte hat inzwischen signalisiert, dass dieses Merkmal an allen Flughäfen der Kategorie 1 verpflichtend werden könnte.
Beteiligte begrüßen die Entwicklung, warnen jedoch vor der Notwendigkeit von Mitarbeiterschulungen und einheitlichen Serviceprotokollen. Interessenvertretungen fordern zudem ein ANAC-Überwachungsinstrument, das monatliche Leistungskennzahlen veröffentlicht, damit Passagiere Einrichtungen vergleichen und Feedback geben können.
Die Räume sind mit anpassbarer Beleuchtung, taktilen Wänden, schalldämmenden Trennwänden und bequemen Sitzgelegenheiten ausgestattet. Passagiere im Autismus-Spektrum – sowie Begleitpersonen – können den Zugang über den Service-Schalter des Flughafens oder die Motiva-App bis zu 48 Stunden vor Reiseantritt anfragen. Vor Ort sorgen Flug-Informationsanzeigen und eine direkte Hotline zum Spezialserviceschalter der Fluggesellschaft dafür, dass keine Boarding-Aufrufe verpasst werden.
Aus globaler Mobilitätsperspektive erleichtert der neue Standard die Fürsorgepflicht von Unternehmen, die Mitarbeitende mit autistischen Angehörigen versetzen. Personalabteilungen können die Verfügbarkeit solcher sensorischer Räume nun in Checklisten zur Einsatzvorbereitung und Risikoanalysen für Reisen einbeziehen. Auch Reisebüros sehen darin eine Unterstützung zur Einhaltung der ISO 31030-Richtlinien für inklusive und barrierefreie Reisen.
Die Einführung erfolgt, während Brasilien zunehmend Prinzipien des Universal Designs an Verkehrsknotenpunkten umsetzt. So eröffnete der Flughafen GRU 2025 einen Pilot-„Ruhe-Korridor“, der die Sicherheitskontrolle mit den internationalen Gates verbindet. Das Ministerium für Menschenrechte hat inzwischen signalisiert, dass dieses Merkmal an allen Flughäfen der Kategorie 1 verpflichtend werden könnte.
Beteiligte begrüßen die Entwicklung, warnen jedoch vor der Notwendigkeit von Mitarbeiterschulungen und einheitlichen Serviceprotokollen. Interessenvertretungen fordern zudem ein ANAC-Überwachungsinstrument, das monatliche Leistungskennzahlen veröffentlicht, damit Passagiere Einrichtungen vergleichen und Feedback geben können.
Quelle: R7 – Prisma column