
Spanien hat offiziell das lang erwartete königliche Dekret veröffentlicht, das ein außergewöhnliches Legalisierungsprogramm („regularización extraordinaria“) für Ausländer aktiviert, die ohne gültige Papiere im Land leben. Die Maßnahme, die vom Ministerrat am 14. April genehmigt wurde und nun in Kraft ist, ermöglicht Personen, die ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien vor dem 1. Januar 2026 nachweisen können, eine einjährige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese kann verlängert und nach 12 Monaten in reguläre Aufenthaltskategorien umgewandelt werden. Antragsteller müssen mindestens fünf Monate kürzlich in Spanien anwesend gewesen sein, dürfen keine schweren Straftaten in Spanien oder im Ausland vorweisen und müssen entweder ein Arbeitsverhältnis, familiäre Bindungen oder eine soziale Schutzbedürftigkeit nachweisen. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete diesen Schritt als „Akt der Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Vernunft“ und argumentierte, dass die Legalisierung von Arbeitnehmern aus der Schattenwirtschaft die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen und Ausbeutung verringern werde. Die Regierung schätzt, dass rund 475.000 Personen infrage kommen, während Nichtregierungsorganisationen die Zahl eher bei 600.000 sehen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten sofort eine „resguardo“-Quittung, die ihren Aufenthalt während der Bearbeitung legalisiert – eine Maßnahme, die die überlasteten Ausländerbehörden entlasten soll. Wirtschaftsverbände begrüßen das Programm weitgehend und verweisen auf chronische Fachkräftemängel in Gastronomie, Landwirtschaft, Baugewerbe und Altenpflege. Die Spanische Arbeitgebervereinigung (CEOE) prognostiziert, dass die Legalisierung im ersten Jahr bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Lohnsteuereinnahmen bringen könnte. Einige regionale Behörden und EU-Partner äußern jedoch Bedenken wegen eines möglichen „Anreiz-Effekts“, der neue irreguläre Zuwanderung fördern oder legalisierte Migranten zur freien Bewegung im Schengen-Raum verleiten könnte. Brüssel erinnerte Madrid daran, dass Begünstigte der EU-Rückführungsrichtlinie unterliegen, wenn sie ohne Genehmigung umziehen, was bedeutet, dass andere Mitgliedstaaten sie nach Spanien zurückschicken könnten. Für Unternehmen mit mobilen Arbeitskräften bietet das Dekret Chancen, aber auch administrative Herausforderungen. Personalabteilungen sollten interne Compliance-Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass neu legalisierte Mitarbeiter bei der Sozialversicherung angemeldet, in die Unfallversicherung aufgenommen und in bestehende Gehaltsstrukturen integriert werden. Arbeitgeber, die bisher Schwarzarbeit beschäftigten, haben nun eine begrenzte Schonfrist, um Verträge ohne Bußgelder zu korrigieren. Migrationsberater empfehlen, vollständige Anträge frühzeitig einzureichen, da Termine bei den provinziellen Ausländerbehörden bereits knapp sind. Praktischer Tipp: Kandidaten können online über die spanische Mercurio-Plattform mit digitalem Zertifikat oder über autorisierte Vertreter beantragen. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2026, doch aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es riskant, bis zum letzten Moment zu warten. Unternehmen, die für den Sommer saisonale Mitarbeiter einstellen wollen, sollten die durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen bei der Personalplanung berücksichtigen.
Quelle: Associated Press
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