
Indien und Neuseeland werden am 27. April in Neu-Delhi ihr erstes bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnen, doch das Kapitel zur Arbeitsmobilität sorgt bereits jetzt für Aufsehen in den Personalabteilungen der Unternehmen. Am 26. April veröffentlichte Details zeigen, dass Wellington einer jährlichen Quote von 5.000 temporären Arbeitsvisa für qualifizierte indische Fachkräfte zugestimmt hat – darunter IT, Gesundheitswesen, Ingenieurwesen und sogar spezialisierte Bereiche wie Yoga-Lehre und indische Küche. Visa-Inhaber dürfen bis zu drei Jahre bleiben und können über bestehende Wege eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Das Abkommen stärkt auch die Chancen für junge Talente: Ein neues Working-Holiday-Programm ermöglicht 1.000 Indern im Alter von 18 bis 30 Jahren ein mehrfach einreisbares Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Indische Studierende an neuseeländischen Universitäten können weiterhin 20 Stunden pro Woche arbeiten und je nach Qualifikationsniveau Post-Study-Arbeitsgenehmigungen von bis zu vier Jahren erhalten.
Für indische Exporteure steht vor allem der zollfreie Zugang zu 100 Prozent der Zolltarifpositionen im Fokus, doch für Personalverantwortliche sind die Regelungen zur Personenmobilität ebenso bedeutsam. Recruiter im angespannten Tech-Markt von Auckland berichten, dass sie nun Einstellungsaktionen an indischen Hochschulen planen können, ohne die bisherige Begrenzung durch das „Skilled Migrant Category“-Losverfahren beachten zu müssen.
Das Abkommen enthält zudem einen neuartigen Anhang zur traditionellen Medizin, der Ayurveda- und Wellness-Praktikern neue Möglichkeiten eröffnet – ein Bereich, den neuseeländische Tourismusbehörden aktiv fördern wollen. Arbeitgeber sollten jedoch das Kleingedruckte beachten: Für Stellen unterhalb der „High-Salary“-Schwelle ist weiterhin ein Nachweis über die Arbeitsmarktprüfung erforderlich, und Angehörige müssen während ihres Aufenthalts eine separate Versicherung abschließen.
Die Ratifizierung wird noch in diesem Jahr erwartet, beide Regierungen kündigen an, dass die Visabestimmungen innerhalb von 90 Tagen nach Unterzeichnung veröffentlicht werden. Unternehmen, die Projekte für die zweite Jahreshälfte 2026 planen, sollten daher jetzt mit der Stellenplanung beginnen, um sich auf die neuen Quotenfenster einzustellen.
Das Abkommen stärkt auch die Chancen für junge Talente: Ein neues Working-Holiday-Programm ermöglicht 1.000 Indern im Alter von 18 bis 30 Jahren ein mehrfach einreisbares Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Indische Studierende an neuseeländischen Universitäten können weiterhin 20 Stunden pro Woche arbeiten und je nach Qualifikationsniveau Post-Study-Arbeitsgenehmigungen von bis zu vier Jahren erhalten.
Für indische Exporteure steht vor allem der zollfreie Zugang zu 100 Prozent der Zolltarifpositionen im Fokus, doch für Personalverantwortliche sind die Regelungen zur Personenmobilität ebenso bedeutsam. Recruiter im angespannten Tech-Markt von Auckland berichten, dass sie nun Einstellungsaktionen an indischen Hochschulen planen können, ohne die bisherige Begrenzung durch das „Skilled Migrant Category“-Losverfahren beachten zu müssen.
Das Abkommen enthält zudem einen neuartigen Anhang zur traditionellen Medizin, der Ayurveda- und Wellness-Praktikern neue Möglichkeiten eröffnet – ein Bereich, den neuseeländische Tourismusbehörden aktiv fördern wollen. Arbeitgeber sollten jedoch das Kleingedruckte beachten: Für Stellen unterhalb der „High-Salary“-Schwelle ist weiterhin ein Nachweis über die Arbeitsmarktprüfung erforderlich, und Angehörige müssen während ihres Aufenthalts eine separate Versicherung abschließen.
Die Ratifizierung wird noch in diesem Jahr erwartet, beide Regierungen kündigen an, dass die Visabestimmungen innerhalb von 90 Tagen nach Unterzeichnung veröffentlicht werden. Unternehmen, die Projekte für die zweite Jahreshälfte 2026 planen, sollten daher jetzt mit der Stellenplanung beginnen, um sich auf die neuen Quotenfenster einzustellen.
Quelle: Business Today
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