
Am 14. Mai 2026 schrieb die Warschauer Stadtverwaltung Geschichte, als sie erstmals die deutsche Heiratsurkunde von 2018 zweier polnischer Männer in das polnische Personenstandsregister eintrug – die erste offizielle Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe im Land. Dieser Durchbruch folgt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2025 sowie eine Entscheidung des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts im März 2026, die beide feststellten, dass die EU-Freizügigkeitsregeln die Mitgliedstaaten verpflichten, im EU-Ausland rechtsgültig geschlossene Ehen anzuerkennen. Bürgermeister Rafał Trzaskowski begrüßte den Schritt als „längst überfällige Umsetzung des europäischen Rechts“ und wies die Standesbeamten an, weitere Anträge ohne vorherige Klagen zu bearbeiten. Premierminister Donald Tusk unterstützte dies und kündigte Gesetzesinitiativen zur Regelung der Verfahren an, doch Widerstand konservativer Koalitionspartner und Präsident Karol Nawrocki lässt eine vollständige Ehegleichstellung in Polen vorerst unrealistisch erscheinen.
Aus Sicht der globalen Mobilität ist die Eintragung mehr als symbolisch: Nach EU-Richtlinie 2004/38 erhalten anerkannte Ehepartner von EU-Bürgern automatisch Aufenthalts- und Arbeitsrechte. Polnische Staatsbürger, die mit gleichgeschlechtlichen Partnern im Ausland entsandt werden, können nun auf Augenhöhe zurückkehren, während im Ausland verheiratete Expatriates, etwa in Spanien oder Deutschland, in Polen leichter Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige erhalten sollten – ohne langwierige Gerichtsverfahren. Personalabteilungen sollten ihre Entsendungsrichtlinien entsprechend anpassen. Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass weiterhin apostillierte Originaldokumente, beglaubigte Übersetzungen und bis zur Änderung nationaler Vorschriften ausländische Heiratsurkunden erforderlich sind – Polen selbst führt noch keine gleichgeschlechtlichen Trauungen durch. Dennoch setzt das EuGH-Urteil andere zögerliche EU-Staaten wie Rumänien und Bulgarien unter Druck und könnte eine schrittweise Liberalisierung in Mittelosteuropa beschleunigen.
Auch Anbieter von Geschäftsreisekrankenversicherungen müssen reagieren: Die Ausweitung des Familienmitgliedsstatus beeinflusst die Anspruchsberechtigung für staatliche Gesundheitsversorgung und Sozialversicherungsansprüche – wichtige Faktoren für Pendler zwischen Polen und den Nachbarländern Deutschland oder Tschechien.
Aus Sicht der globalen Mobilität ist die Eintragung mehr als symbolisch: Nach EU-Richtlinie 2004/38 erhalten anerkannte Ehepartner von EU-Bürgern automatisch Aufenthalts- und Arbeitsrechte. Polnische Staatsbürger, die mit gleichgeschlechtlichen Partnern im Ausland entsandt werden, können nun auf Augenhöhe zurückkehren, während im Ausland verheiratete Expatriates, etwa in Spanien oder Deutschland, in Polen leichter Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige erhalten sollten – ohne langwierige Gerichtsverfahren. Personalabteilungen sollten ihre Entsendungsrichtlinien entsprechend anpassen. Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass weiterhin apostillierte Originaldokumente, beglaubigte Übersetzungen und bis zur Änderung nationaler Vorschriften ausländische Heiratsurkunden erforderlich sind – Polen selbst führt noch keine gleichgeschlechtlichen Trauungen durch. Dennoch setzt das EuGH-Urteil andere zögerliche EU-Staaten wie Rumänien und Bulgarien unter Druck und könnte eine schrittweise Liberalisierung in Mittelosteuropa beschleunigen.
Auch Anbieter von Geschäftsreisekrankenversicherungen müssen reagieren: Die Ausweitung des Familienmitgliedsstatus beeinflusst die Anspruchsberechtigung für staatliche Gesundheitsversorgung und Sozialversicherungsansprüche – wichtige Faktoren für Pendler zwischen Polen und den Nachbarländern Deutschland oder Tschechien.
Quelle: Euronews
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