
Polnische Arbeitgeber, die auf internationale Studierende für Teilzeit- oder Saisonarbeit setzen, haben nur noch einen Monat Zeit, um sich auf eine wichtige Änderung der Vorschriften einzustellen. Eine am 28. Mai 2026 veröffentlichte Verordnung beendet die Übergangsregelung, die es bisher allen Nicht-EU-Studierenden an polnischen Hochschulen erlaubte, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Ausnahme nur noch, wenn die Hochschule des Studierenden auf einer neuen Positivliste des Innenministeriums (MSWiA) steht. Diese Liste umfasst in der Praxis vor allem staatliche Universitäten und eine deutlich kleinere Gruppe akkreditierter privater Hochschulen.
Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Reform des polnischen Arbeitsmigrationssystems, die 2025 mit dem Start des MOS-Einreichungsportals und eines digitalen Arbeitserlaubnissystems begann. Die Behörden argumentieren, dass die Verschärfung der Ausnahmeregelung für Studierende eine Schlupfloch schließt, das zunehmend von sogenannten „Scheinhochschulen“ ausgenutzt wurde, die ausschließlich gegründet wurden, um „Visa-Shopping“-Kanäle für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Asien und Afrika zu bieten. Laut MSWiA-Daten hat sich die Zahl der Studentenvisa-Inhaber, die nie tatsächlich ein Studium aufgenommen haben, zwischen 2022 und 2025 verdoppelt, was die lokalen Arbeitsinspektionen stark belastet.
Für Personalabteilungen bedeutet die neue Regelung eine zusätzliche Sorgfaltspflicht. Vor Vertragsabschluss müssen sie nun sowohl den Studierendenstatus als auch die Listung der Hochschule überprüfen. Ist die Institution nicht autorisiert, benötigt der ausländische Arbeitnehmer eine reguläre Arbeitserlaubnis (Meldung, Arbeitgebererklärung oder vollständige Arbeitserlaubnis, je nach Nationalität). Verstöße gegen die Regel können Bußgelder von bis zu 30.000 PLN und sogar ein temporäres Beschäftigungsverbot für Ausländer nach sich ziehen.
Universitäten begrüßen die Änderung als Qualitätskontrolle, warnen jedoch vor kurzfristigen Problemen. „Legitime Studierende neu gegründeter privater Hochschulen könnten plötzlich ihre Finanzierungsmöglichkeiten verlieren“, so Dr. Marta Kubiak, Dekanin für internationale Programme an der Universität Łódź. Anwaltskanzleien raten multinationalen Unternehmen bereits, alle studentischen Beschäftigten zu überprüfen, Vertragsformulierungen anzupassen und Onboarding-Checklisten vor dem 30. Juni zu aktualisieren.
Praktisch gesehen müssen Unternehmen, die stark auf Studierende setzen – etwa Einzelhandelsketten, Logistikzentren in der Nähe der Flughäfen Warschau und Breslau sowie Shared-Service-Center – möglicherweise auf andere Arbeitserlaubnistypen oder Zeitarbeitsmodelle umsteigen. Bei einer Arbeitslosenquote von unter 3 Prozent in den Großstädten könnte der Wettbewerb um autorisierte Arbeitskräfte die Lohnkosten in der zweiten Jahreshälfte steigen lassen. Ausländische Investoren sollten die kommenden Hinweise des MSWiA zur Aktualisierungshäufigkeit der Liste und zu möglichen Einspruchsverfahren für ausgeschlossene Hochschulen genau verfolgen.
Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Reform des polnischen Arbeitsmigrationssystems, die 2025 mit dem Start des MOS-Einreichungsportals und eines digitalen Arbeitserlaubnissystems begann. Die Behörden argumentieren, dass die Verschärfung der Ausnahmeregelung für Studierende eine Schlupfloch schließt, das zunehmend von sogenannten „Scheinhochschulen“ ausgenutzt wurde, die ausschließlich gegründet wurden, um „Visa-Shopping“-Kanäle für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Asien und Afrika zu bieten. Laut MSWiA-Daten hat sich die Zahl der Studentenvisa-Inhaber, die nie tatsächlich ein Studium aufgenommen haben, zwischen 2022 und 2025 verdoppelt, was die lokalen Arbeitsinspektionen stark belastet.
Für Personalabteilungen bedeutet die neue Regelung eine zusätzliche Sorgfaltspflicht. Vor Vertragsabschluss müssen sie nun sowohl den Studierendenstatus als auch die Listung der Hochschule überprüfen. Ist die Institution nicht autorisiert, benötigt der ausländische Arbeitnehmer eine reguläre Arbeitserlaubnis (Meldung, Arbeitgebererklärung oder vollständige Arbeitserlaubnis, je nach Nationalität). Verstöße gegen die Regel können Bußgelder von bis zu 30.000 PLN und sogar ein temporäres Beschäftigungsverbot für Ausländer nach sich ziehen.
Universitäten begrüßen die Änderung als Qualitätskontrolle, warnen jedoch vor kurzfristigen Problemen. „Legitime Studierende neu gegründeter privater Hochschulen könnten plötzlich ihre Finanzierungsmöglichkeiten verlieren“, so Dr. Marta Kubiak, Dekanin für internationale Programme an der Universität Łódź. Anwaltskanzleien raten multinationalen Unternehmen bereits, alle studentischen Beschäftigten zu überprüfen, Vertragsformulierungen anzupassen und Onboarding-Checklisten vor dem 30. Juni zu aktualisieren.
Praktisch gesehen müssen Unternehmen, die stark auf Studierende setzen – etwa Einzelhandelsketten, Logistikzentren in der Nähe der Flughäfen Warschau und Breslau sowie Shared-Service-Center – möglicherweise auf andere Arbeitserlaubnistypen oder Zeitarbeitsmodelle umsteigen. Bei einer Arbeitslosenquote von unter 3 Prozent in den Großstädten könnte der Wettbewerb um autorisierte Arbeitskräfte die Lohnkosten in der zweiten Jahreshälfte steigen lassen. Ausländische Investoren sollten die kommenden Hinweise des MSWiA zur Aktualisierungshäufigkeit der Liste und zu möglichen Einspruchsverfahren für ausgeschlossene Hochschulen genau verfolgen.
Quelle: HRLaw.pl