
Bei einer Pressekonferenz am 12. Juni 2026 bestätigte das österreichische Innenministerium, dass das Asyl- und Migrationspakt-Änderungsgesetz (AMPAG) am selben Tag in Kraft getreten ist. Damit wurden neun EU-Verordnungen und eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz verschärft die Haftbestimmungen, senkt das Alter für die Fingerabdrucknahme von 14 auf sechs Jahre und erlaubt Aufenthaltsauflagen während der Rückkehrvorbereitung. Ein zentrales Element ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Grenzasylverfahren am Flughafen Wien, wo die entsprechenden Einrichtungen ausgebaut wurden. Zudem verlängert das Gesetz den Stopp der Familienzusammenführung und führt eine künftige Quote ein, die das Parlament bis zum 1. Januar 2027 genehmigen muss. Bis dahin bleiben Bewilligungen „de facto bei null“, so Innenminister Karner. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem strengere Sanktionen im Bereich der Grundversorgung für Antragsteller, die nicht kooperieren, was negative Entscheidungen und Rückkehranordnungen beschleunigen kann. Firmen, die Asylwerber mit Probe-Arbeitsgenehmigungen beschäftigen, sollten die Fälle genau beobachten, da Leistungskürzungen freiwillige Abreisen und damit plötzliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen auslösen können. Das AMPAG präzisiert außerdem die Meldepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitsbehörden bei Erhalt oder Verlust einer Arbeitserlaubnis und bringt das Fremdenbeschäftigungsgesetz in Einklang mit den EU-Datenaustauschregeln. Personalabteilungen müssen ihre Meldeprozesse anpassen, um Bußgelder zu vermeiden. Juristen weisen darauf hin, dass die Polizei nun geografische Bewegungsbeschränkungen verhängen kann, was Auswirkungen auf landesweite Arbeitsverteilungsprogramme haben könnte. Unternehmen müssen möglicherweise die Einsatzorte von Asylwerbern mit laufendem Verfahren anpassen, um innerhalb der erlaubten Bezirke zu bleiben.