
Der Migrationsmarktplatz Migratio veröffentlichte am 23. Juni die umfassend überarbeitete „Work Rights on Australian Visas—2026 Complete Guide“, die eine der häufigsten Compliance-Fragen für HR-Teams beantwortet: Wer darf tatsächlich arbeiten und wie viele Stunden? Der Leitfaden betont, dass die Arbeitszeitbegrenzung für Studentenvisa während des Semesters wieder auf 48 Stunden pro zwei Wochen zurückgesetzt wurde, nachdem sie während des Covid-19-Arbeitskräftemangels gelockert worden war. Zudem werden die Bedingungscodes 8101, 8104, 8105, 8107 und 8108 detailliert erklärt und in einer leicht verständlichen Matrix dargestellt, die HR-Manager direkt in ihre Onboarding-Checklisten integrieren können. Wichtig ist der Hinweis, dass Arbeitgeber mit hohen zivilrechtlichen Strafen rechnen müssen, wenn sie wissentlich Mitarbeiter über die Visabedingungen hinaus arbeiten lassen – ein Bereich, den der Fair Work Ombudsman und das australische Finanzamt inzwischen aktiv durch Datenabgleich mit dem Innenministerium überwachen. Für global agierende Unternehmen mit australischer Gehaltsabrechnung ist die Botschaft klar: VEVO-Prüfungen müssen sowohl bei der Einstellung als auch in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, insbesondere bei Inhabern von Überbrückungsvisa, deren Status sich über Nacht ändern kann. Die herunterladbare Vorlage für die „laufende Überwachung der Arbeitsrechte“ wird bereits in Expat-Management-Foren verbreitet. Obwohl das Dokument kein offizielles Richtlinieninstrument ist, schließt seine detaillierte Behandlung praxisnaher Szenarien – etwa ob ehrenamtliche Tätigkeiten auf die Studentenarbeitszeit angerechnet werden – Lücken, die von Regierungsinformationsblättern offen bleiben, und wird voraussichtlich zum Standardnachschlagewerk für Mobility- und Compliance-Teams.
Quelle: Migratio