
Das Spezialisten-Umzugsportal Movingto.com hat eine aktualisierte Orientierungshilfe zum Digital-Nomaden-Visum (DNV) für Spanien veröffentlicht, nachdem die Anforderungen am 24. Juni mit den Anweisungen der Konsular- und Großunternehmen-Einheit (UGE) abgeglichen wurden. Die Aktualisierung bestätigt, dass Antragsteller ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 34.188 € – das entspricht 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) für 2026 – nachweisen müssen und erläutert, wie die Konsulate die monatlichen Berechnungen interpretieren.
Nach dem Gesetz 14/2013 (geändert durch das Start-up-Gesetz 2022) können nicht-EU-Remote-Arbeitnehmer ein einjähriges Erstvisum erhalten, das in Spanien in eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Die Recherchen von Movingto zeigen, dass einigen Antragstellern die Bewilligung verweigert wird, weil sie 2.442 € mal 12 Monate (29.304 €) angeben, anstatt der gesetzlich geforderten 34.188 €, basierend auf dem 14-Zahlungsperioden-Modell Spaniens. Das Portal empfiehlt, die Jahreszahl in Gehaltsabrechnungen oder Verträgen anzugeben und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen zu verwenden.
Weitere Klarstellungen vom 24. Juni umfassen: (1) Zuschläge für Familienangehörige – +75 % des SMI für den ersten Angehörigen und +25 % für jeden weiteren; (2) den Nachweis einer mindestens dreimonatigen bestehenden Beschäftigungs- oder Geschäftsbeziehung; und (3) strengere Nachweise der Tätigkeit ausländischer Unternehmen bei Alleingesellschaftern.
Die Anleitung warnt außerdem, dass Sozialversicherungsnachweise seit Mitte Mai intensiver geprüft werden, insbesondere bei britischen Antragstellern, die sich auf die nach dem Brexit geltenden Regelungen für entsandte Arbeitnehmer stützen.
Für Arbeitgeber ist das Update eine wichtige Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften. Personalabteilungen, die Mitarbeiter für Remote-Arbeit nach Spanien entsenden, sollten Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbescheinigungen und Sozialversicherungsregelungen vor Konsulatsterminen erneut prüfen. Wird die geforderte Einkommensgrenze nicht erfüllt, folgt eine 10-tägige Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen; wird diese Frist versäumt, führt dies zu einer Ablehnung und einer sechsmonatigen Sperrfrist.
Da das DNV seit der Abschaffung des Goldenen Visums für Immobilienkäufe in Spanien im Jahr 2025 zum bevorzugten Einreiseweg für Tele-Arbeitnehmer aus Drittstaaten geworden ist, wird erwartet, dass die präzisen aktuellen Vorgaben hunderte Sommeranträge beeinflussen. Mobilitätsberater rechnen mit höheren Bewilligungsquoten, sobald Antragsteller ihre Unterlagen an die klar definierten Einkommensanforderungen anpassen.
Nach dem Gesetz 14/2013 (geändert durch das Start-up-Gesetz 2022) können nicht-EU-Remote-Arbeitnehmer ein einjähriges Erstvisum erhalten, das in Spanien in eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Die Recherchen von Movingto zeigen, dass einigen Antragstellern die Bewilligung verweigert wird, weil sie 2.442 € mal 12 Monate (29.304 €) angeben, anstatt der gesetzlich geforderten 34.188 €, basierend auf dem 14-Zahlungsperioden-Modell Spaniens. Das Portal empfiehlt, die Jahreszahl in Gehaltsabrechnungen oder Verträgen anzugeben und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen zu verwenden.
Weitere Klarstellungen vom 24. Juni umfassen: (1) Zuschläge für Familienangehörige – +75 % des SMI für den ersten Angehörigen und +25 % für jeden weiteren; (2) den Nachweis einer mindestens dreimonatigen bestehenden Beschäftigungs- oder Geschäftsbeziehung; und (3) strengere Nachweise der Tätigkeit ausländischer Unternehmen bei Alleingesellschaftern.
Die Anleitung warnt außerdem, dass Sozialversicherungsnachweise seit Mitte Mai intensiver geprüft werden, insbesondere bei britischen Antragstellern, die sich auf die nach dem Brexit geltenden Regelungen für entsandte Arbeitnehmer stützen.
Für Arbeitgeber ist das Update eine wichtige Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften. Personalabteilungen, die Mitarbeiter für Remote-Arbeit nach Spanien entsenden, sollten Gehaltsnachweise, Arbeitgeberbescheinigungen und Sozialversicherungsregelungen vor Konsulatsterminen erneut prüfen. Wird die geforderte Einkommensgrenze nicht erfüllt, folgt eine 10-tägige Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen; wird diese Frist versäumt, führt dies zu einer Ablehnung und einer sechsmonatigen Sperrfrist.
Da das DNV seit der Abschaffung des Goldenen Visums für Immobilienkäufe in Spanien im Jahr 2025 zum bevorzugten Einreiseweg für Tele-Arbeitnehmer aus Drittstaaten geworden ist, wird erwartet, dass die präzisen aktuellen Vorgaben hunderte Sommeranträge beeinflussen. Mobilitätsberater rechnen mit höheren Bewilligungsquoten, sobald Antragsteller ihre Unterlagen an die klar definierten Einkommensanforderungen anpassen.
Quelle: Movingto.com
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