
Das Heimatschutzministerium hat stillschweigend eine endgültige Regelung veröffentlicht, die nach fast acht Jahrzehnten die Registrierungspflichten gemäß Abschnitt 262 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes aktiviert. Ab Ende Juli müssen alle Nicht-Staatsbürger ab 14 Jahren, die sich länger als 30 Tage in den USA aufhalten, aber noch nie Fingerabdrücke abgegeben oder eine Ausländerregistrierungsnummer erhalten haben, dies innerhalb von 60 Tagen nachholen. Eltern müssen jüngere Kinder anmelden; mit Erreichen des 14. Lebensjahres ist ein zweiter Pflichttermin erforderlich. Das DHS schätzt, dass 2,2 bis 3,2 Millionen Menschen in diese Grauzone fallen: langjährige Bewohner ohne Inspektionseinreise, DACA-berechtigte „Dreamer“, die nie eigene Unterlagen eingereicht haben, sowie Antragsteller, deren frühere Petitionen vor der Einführung biometrischer Daten lagen. Wer nicht registriert, riskiert Bußgelder, strafrechtliche Verfolgung oder bis zu 30 Tage Haft. Die Regel verlangt zudem, dass Registrierte jederzeit einen Nachweis über die Einhaltung mit sich führen. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem Auswirkungen auf die I-9-Compliance und mögliche Arbeitsplatz-Razzien. Personen, die unter die neue Regel fallen und festgenommen werden, können einer beschleunigten Abschiebung unterzogen werden, was plötzliche Arbeitskräftelücken in Landwirtschaft, Gastgewerbe, Logistik und Baugewerbe zur Folge haben kann. Unternehmen, die E-Verify nutzen, sollten mit Statusabgleich-Problemen rechnen, da neue Ausländer-Nummern das System überschwemmen. Einwanderungsanwälte empfehlen proaktive Überprüfungen und Aufklärungskampagnen für Mitarbeiter. Die Regelung formalisiert einen im März 2025 gestarteten Pilotversuch, geht aber weiter, indem sie Strafen kodifiziert und ein Online-Konto-System schafft, das später mit USCIS-Leistungsanträgen verknüpft werden kann. Befürworter warnen, dass dies als landesweite „Suchdatenbank“ für groß angelegte Abschiebungen dienen könnte, falls sich die politische Lage ändert. Bürgerrechtsgruppen bereiten rechtliche Schritte vor, doch das DHS verweist darauf, dass die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 25. Juni die Exekutive in der Durchsetzung langjähriger gesetzlicher Instrumente gestärkt haben. Praktischer Rat: Nicht-staatliche Arbeitnehmer ohne A-Nummer sollten vor Ablauf der 60 Tage qualifizierte Anwälte konsultieren; die Registrierung gewährt keinen legalen Status und kann die Betroffenen der Durchsetzung aussetzen. Personalabteilungen sollten Notfallpläne aktualisieren und sensibel kommunizieren, um Panik am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Quelle: The Financial Express
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