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Italien veröffentlicht ausführliche Richtlinien zum EU-Mobilitätspaket und Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Juli 4, 2026
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Italien veröffentlicht ausführliche Richtlinien zum EU-Mobilitätspaket und Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge
Am 3. Juli 2026 veröffentlichte das Schulungskonsortium Formatras ein 14-seitiges Briefing, das die komplexen EU-Regeln des „Mobilitätspakets I“, die seit dem 1. Juli in Kraft sind, in praktische Anweisungen für italienische Fuhrparkbetreiber und Logistikmanager übersetzt. Die auf einem Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MIT) vom 16. April 2026 basierende Notiz bestätigt, dass Transporter und andere leichte Nutzfahrzeuge (LCVs) zwischen 2,5 t und 3,5 t, die im internationalen Güterverkehr oder Kabotage eingesetzt werden, nun mit dem zweiten Generationen-Smart-Tachographen (G2 V2) ausgestattet sein müssen. Das Gerät zeichnet automatisch Grenzübertritte auf, erfasst alle drei Stunden die Geo-Position des Fahrzeugs und übermittelt Daten an die Kontrollbehörden – damit wird eine langjährige Lücke in der Einhaltung zwischen schweren Lkw und leichteren Transportern geschlossen.

Formatras erläutert, welche Fahrten unter die neuen Regelungen fallen oder nicht, wie gemischte nationale/internationale Einsätze den „außerhalb des Geltungsbereichs“-Modus nutzen sollten und welche Fahrerkarten sowie Datenarchivierungsverfahren die Kontrolleure akzeptieren. Besonders hervorgehoben wird, dass Unternehmen mit italienisch zugelassenen Fahrzeugflotten auf „Milchlauf“-Routen zwischen Italien und benachbarten EU-Märkten ihre Fahrpläne neu organisieren, Fahrer schulen und pro Fahrzeug bis zu 1.200 Euro für Hardware und Backoffice-Softwareintegration einplanen müssen.

Italien veröffentlicht ausführliche Richtlinien zum EU-Mobilitätspaket und Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge


Das Nichtinstallieren des Geräts ist nun gemäß Artikel 179 der italienischen Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern von bis zu 8.658 Euro und Führerscheinentzug strafbar, wie die Kommunalpolizei Bari am ersten Wochenende der Straßenkontrollen demonstrierte. Die Anleitung klärt zudem Grauzonen: Eigenfahrten von Herstellern bleiben nur dann ausgenommen, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist; rein nationale Fahrten sind weiterhin ausgenommen; und Fahrzeuge müssen einen Nachweis über den Transportzweck mitführen, um Ausnahmeanträge zu rechtfertigen.

Transportverbände wie Confartigianato Trasporti begrüßten die Klarheit, forderten jedoch Übergangsgutscheine für kleine Betreiber. Versicherungsmakler bieten bereits „Tachographen-Compliance“-Produkte an, die Strafen bei Datenverstößen abdecken. Für multinationale Unternehmen, die italienische Tochtergesellschaften für Lieferungen in Südeuropa nutzen, beseitigt die Notiz Unklarheiten und ermöglicht den Übergang von „Abwarten“ zu konkreter Umsetzung.

Personal- und Mobilitätsteams sollten sich mit Fuhrparkmanagern abstimmen, um Fahrerhandbücher zu aktualisieren, sicherzustellen, dass Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern die neuen Tachographendaten berücksichtigen, und Fürsorgepflichten anzupassen, da die Echtzeitüberwachung ausgeweitet wird. Mittelfristig könnte der digitale Datenstrom in das kommende italienische Mautsystem integriert werden, wodurch der Tachograph vom Kontrollinstrument zur Grundlage für eine intelligente Mobilitätsbesteuerung wird. Unternehmen, die frühzeitig investieren, sichern sich einen Vorsprung, wenn 2027 weitere EU-weite Meldepflichten für den grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft treten.
Quelle: Consorzio Formatras

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