
Mit überraschend wenig Aufsehen markierte der 1. Juli 2026 das Ende der britischen Visum-“Vignette”. Ab sofort erhalten erfolgreiche Antragsteller aus dem Ausland in allen Kategorien – einschließlich Besucher – nur noch einen digitalen Einwanderungsstatus (ein eVisum), der mit ihrem Reisepass verknüpft und über das UK Visas & Immigration (UKVI)-Konto zugänglich ist. Das Innenministerium sieht diesen Schritt als den letzten Baustein eines mehrjährigen Modernisierungsprogramms, das 2019 mit dem EU-Ansiedlungsstatus begann und im vergangenen Jahr auf Arbeits-, Studien- und Familienwege ausgeweitet wurde.
Für Arbeitgeber und globale Mobilitätsteams bedeutet die Änderung, dass die Arbeitsberechtigungsprüfungen vollständig digital erfolgen; es gibt keine physische Folie im Reisepass mehr, die kopiert oder archiviert werden muss. UKVI betont, dass das „Share-Code“-System sicher ist, doch Berater weisen darauf hin, dass HR-Systeme das Datum der Prüfung dokumentieren und eine PDF-Kopie des Status des Kandidaten speichern müssen, um rechtskonform zu bleiben.
Auch Verkehrsunternehmen müssen ihre Schulungsmaterialien aktualisieren, da Flug- und Fährpersonal sich nicht mehr auf eine 90-Tage-Vignette als Nachweis für die Beförderung eines Passagiers verlassen können. Aus Sicht der Reisenden ist die größte Umstellung prozedural: Neue Visuminhaber müssen vor der Reise ein UKVI-Konto anlegen (oder finden), es bei jeder Passverlängerung aktualisieren und denselben im Konto hinterlegten Reisepass mitführen. Wird dies nicht beachtet, kann es zu Verzögerungen an den e-Gates oder sogar zu Boarding-Verweigerungen kommen, wenn das Personal keine gültige Reiseerlaubnis einsehen kann.
Das Innenministerium argumentiert, dass eVisas Betrug reduzieren und Millionen an Produktionskosten einsparen werden, doch die Umstellung bringt bereits praktische Probleme mit sich. Geschäftsreisende berichten, dass einige Drittanbieter-Buchungssysteme weiterhin eine Visumnummer vor Ausstellung eines Tickets verlangen, während Umzugsmanager befürchten, dass Kunden, die mit Share-Codes nicht vertraut sind, Screenshots ausdrucken, die Grenzbeamte nicht akzeptieren.
UKVI kündigt an, im Juli Informationsveranstaltungen für Universitäten, Anwaltskanzleien und multinationale Arbeitgeber durchzuführen. Für die Zukunft sollten Organisationen drei praktische Maßnahmen verankern: 1) Share-Codes so früh wie möglich einholen, 2) reisende Mitarbeiter daran erinnern, den im eVisum registrierten Reisepass mitzuführen, und 3) eine jährliche Überprüfung der Übereinstimmung von Reisepass und Konto bei der gesponserten Belegschaft planen. Wer sich nicht anpasst, riskiert Compliance-Verstöße und potenziell kostspielige Reiseunterbrechungen.
Für Arbeitgeber und globale Mobilitätsteams bedeutet die Änderung, dass die Arbeitsberechtigungsprüfungen vollständig digital erfolgen; es gibt keine physische Folie im Reisepass mehr, die kopiert oder archiviert werden muss. UKVI betont, dass das „Share-Code“-System sicher ist, doch Berater weisen darauf hin, dass HR-Systeme das Datum der Prüfung dokumentieren und eine PDF-Kopie des Status des Kandidaten speichern müssen, um rechtskonform zu bleiben.
Auch Verkehrsunternehmen müssen ihre Schulungsmaterialien aktualisieren, da Flug- und Fährpersonal sich nicht mehr auf eine 90-Tage-Vignette als Nachweis für die Beförderung eines Passagiers verlassen können. Aus Sicht der Reisenden ist die größte Umstellung prozedural: Neue Visuminhaber müssen vor der Reise ein UKVI-Konto anlegen (oder finden), es bei jeder Passverlängerung aktualisieren und denselben im Konto hinterlegten Reisepass mitführen. Wird dies nicht beachtet, kann es zu Verzögerungen an den e-Gates oder sogar zu Boarding-Verweigerungen kommen, wenn das Personal keine gültige Reiseerlaubnis einsehen kann.
Das Innenministerium argumentiert, dass eVisas Betrug reduzieren und Millionen an Produktionskosten einsparen werden, doch die Umstellung bringt bereits praktische Probleme mit sich. Geschäftsreisende berichten, dass einige Drittanbieter-Buchungssysteme weiterhin eine Visumnummer vor Ausstellung eines Tickets verlangen, während Umzugsmanager befürchten, dass Kunden, die mit Share-Codes nicht vertraut sind, Screenshots ausdrucken, die Grenzbeamte nicht akzeptieren.
UKVI kündigt an, im Juli Informationsveranstaltungen für Universitäten, Anwaltskanzleien und multinationale Arbeitgeber durchzuführen. Für die Zukunft sollten Organisationen drei praktische Maßnahmen verankern: 1) Share-Codes so früh wie möglich einholen, 2) reisende Mitarbeiter daran erinnern, den im eVisum registrierten Reisepass mitzuführen, und 3) eine jährliche Überprüfung der Übereinstimmung von Reisepass und Konto bei der gesponserten Belegschaft planen. Wer sich nicht anpasst, riskiert Compliance-Verstöße und potenziell kostspielige Reiseunterbrechungen.
Quelle: Bindmans LLP