
Die vom Innenministerium lange angekündigte Vereinfachung des britischen Besuchervisums trat am 15. Juli 2026 in Kraft und integriert das bisher eigenständige Permitted Paid Engagement (PPE)-Visum in die reguläre Standardbesucherkategorie. Nach den neuen Regelungen können Fachkräfte wie Dozenten, Künstler, Sportler, Sachverständige und Flugprüfer nun bis zu 30 Tage lang vorab vereinbarte bezahlte Einsätze ohne gesonderte Visumskategorie durchführen. Besucher, die visumpflichtig sind, müssen weiterhin eine Einreisegenehmigung einholen, während visumfreie Staatsangehörige die PPE-Tätigkeit bei der Ankunft anmelden können. Entscheidend ist, dass der Auftrag im Visumantrag oder auf dem UK ETA/eGate-Einreiseformular angegeben und durch eine formelle schriftliche Einladung des britischen Gastgebers bestätigt wird. Zahlungen aus britischer Quelle bleiben außerhalb der festgelegten Ausnahmen streng reglementiert; Verstöße können zukünftige Anträge auf Skilled Worker- oder Global Business Mobility-Visa gefährden. Für Arbeitgeber bringt die Änderung mehr Flexibilität: Konferenzen können kurzfristig ausländische Hauptredner engagieren, und britische Tochtergesellschaften können ausländische Spezialisten für Ad-hoc-Beratung einladen, ohne die Sponsor-Lizenzpflichten des Skilled Worker-Programms auszulösen. Die Personalabteilungen sollten jedoch die 30-Tage-Frist genau im Blick behalten – Überschreitungen verstoßen gegen die Besuchervorschriften, auch wenn das Visum selbst sechs Monate gültig ist. Compliance-Teams wird empfohlen, Einladungsschreiben und Checklisten für Reisende zu aktualisieren. Grenzbeamte behalten sich das Recht vor, die Einreise zu verweigern, wenn sie Zweifel daran haben, dass der Einsatz im Voraus vereinbart wurde oder mit der beruflichen Tätigkeit des Besuchers im Ausland übereinstimmt. Unternehmen sollten Besucher daher darauf vorbereiten, Nachweise über ihre Beschäftigung im Ausland, Rückflugtickets und Belege zum Zeitplan des Einsatzes mitzuführen.