
Am 21. Juli hat das Innenministerium seine Richtlinien für das neue Skills-in-Demand-Visum (Subclass 482) aktualisiert und bestätigt, dass die Temporary Skilled Migration Income Threshold (TSMIT) und die Core Skills Income Threshold (CSIT) ab dem 1. Juli jedes Jahres entsprechend dem Lohnpreisindex der National Skills Commission steigen werden. Der aktuelle TSMIT liegt bei 79.423 AUD, zuvor waren es 76.515 AUD, und gilt als Mindestgehalt für die meisten arbeitgebergesponserten Nominierungen, die nach dem 1. Juli 2026 eingereicht werden.
Diese Aktualisierung beantwortet eine wichtige Frage für multinationale Unternehmen, die Gehälter über mehrjährige Einsatzzyklen planen: Ob künftige Anpassungen automatisch erfolgen oder politischer Willkür unterliegen. Die automatische Indexierung sorgt für Kostensicherheit, erfordert jedoch, dass HR-Teams jährliche Anpassungen überwachen und die globalen Mobilitätskosten entsprechend anpassen. Unternehmen, die Nominierungen vor dem 1. Juli eingereicht haben, behalten den alten Schwellenwert, doch jede nachträgliche Änderung – etwa bei den Berufscodes – führt zur Anwendung des höheren Mindestgehalts.
Arbeitgeber, die unter Designated Area Migration Agreements (DAMAs) operieren, müssen ebenfalls die aktualisierte Schwelle einhalten, sofern nicht ausdrücklich eine Ausnahme in ihrem Vertrag festgelegt ist. Praktisch sollten Personalverantwortliche die aktuellen und geplanten Gehälter für ausländische Kandidaten überprüfen, um sicherzustellen, dass sowohl der neue TSMIT als auch etwaige marktübliche Gehaltstests erfüllt werden. Eine Nichtanpassung der Verträge könnte die Visumsbewilligung verzögern oder zu Verstößen gegen Auflagen führen. Mobilitätsverantwortliche sollten zudem die Entsandten über mögliche persönliche Steuerfolgen informieren, falls das Grundgehalt zur Erfüllung der Schwellenwerte erhöht wird.
Diese Aktualisierung beantwortet eine wichtige Frage für multinationale Unternehmen, die Gehälter über mehrjährige Einsatzzyklen planen: Ob künftige Anpassungen automatisch erfolgen oder politischer Willkür unterliegen. Die automatische Indexierung sorgt für Kostensicherheit, erfordert jedoch, dass HR-Teams jährliche Anpassungen überwachen und die globalen Mobilitätskosten entsprechend anpassen. Unternehmen, die Nominierungen vor dem 1. Juli eingereicht haben, behalten den alten Schwellenwert, doch jede nachträgliche Änderung – etwa bei den Berufscodes – führt zur Anwendung des höheren Mindestgehalts.
Arbeitgeber, die unter Designated Area Migration Agreements (DAMAs) operieren, müssen ebenfalls die aktualisierte Schwelle einhalten, sofern nicht ausdrücklich eine Ausnahme in ihrem Vertrag festgelegt ist. Praktisch sollten Personalverantwortliche die aktuellen und geplanten Gehälter für ausländische Kandidaten überprüfen, um sicherzustellen, dass sowohl der neue TSMIT als auch etwaige marktübliche Gehaltstests erfüllt werden. Eine Nichtanpassung der Verträge könnte die Visumsbewilligung verzögern oder zu Verstößen gegen Auflagen führen. Mobilitätsverantwortliche sollten zudem die Entsandten über mögliche persönliche Steuerfolgen informieren, falls das Grundgehalt zur Erfüllung der Schwellenwerte erhöht wird.
Quelle: Department of Home Affairs
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