
Die Barrierefreiheit des irischen Luftverkehrs geriet heute scharf in die Kritik, nachdem die Familie von Jarek Marah, einem seit 2024 querschnittsgelähmten Rollstuhlfahrer, gegenüber LMFM’s „The Agenda“ berichtete, dass ihm der Einstieg in einen Ryanair-Flug verweigert wurde, weil sein elektrischer Rollstuhl angeblich die Größenbeschränkungen überschritt. Der Vorfall ereignete sich gestern am Flughafen Dublin, als Herr Marah nach Alicante zur Rehabilitation fliegen wollte. Das Bodenpersonal teilte ihm mit, dass das Gepäckfach des Flugzeugs das Gerät nicht aufnehmen könne – obwohl dasselbe Modell bereits auf anderen Ryanair-Strecken transportiert wurde. Die Fluggesellschaft bot an, ihn auf einen späteren Flug mit „geeigneter Ausrüstung“ umzubuchen, doch die Familie beschreibt die Erfahrung als „schockierend und demütigend“.
Nach der EU-Verordnung 1107/2006 müssen Fluggesellschaften Mobilitätshilfen „wo immer möglich“ kostenlos befördern; eine Ablehnung ist nur aus strengen Sicherheitsgründen zulässig und muss schriftlich dokumentiert werden. Die Kommission verhängt Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß, und irische Behindertenverbände fordern die irische Luftfahrtbehörde zu einer Untersuchung auf.
Für Arbeitgeber ist der Fall eine wichtige Erinnerung, die Einhaltung der Reisebestimmungen im Hinblick auf Barrierefreiheit zu überprüfen – insbesondere bei Dienstreisen von Mitarbeitern, die auf Rollstühle oder medizinische Geräte angewiesen sind. Reisekoordinatoren sollten die Fluggesellschaften im Voraus über die Maße der Ausrüstung informieren, schriftliche Beförderungszusagen einholen und Unterlagen für den Streitfall aufbewahren.
Ryanair erklärte in einer kurzen Stellungnahme, man bedauere „etwaige Unannehmlichkeiten“ und überprüfe derzeit die Ladeverfahren für größere elektrische Rollstühle in der gesamten Boeing-737-Flotte. Das Unternehmen fügte hinzu, im vergangenen Jahr mehr als 600.000 mobilitätseingeschränkte Passagiere befördert zu haben und spezielle Hotlines für Behindertenhilfe anzubieten.
Nach der EU-Verordnung 1107/2006 müssen Fluggesellschaften Mobilitätshilfen „wo immer möglich“ kostenlos befördern; eine Ablehnung ist nur aus strengen Sicherheitsgründen zulässig und muss schriftlich dokumentiert werden. Die Kommission verhängt Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß, und irische Behindertenverbände fordern die irische Luftfahrtbehörde zu einer Untersuchung auf.
Für Arbeitgeber ist der Fall eine wichtige Erinnerung, die Einhaltung der Reisebestimmungen im Hinblick auf Barrierefreiheit zu überprüfen – insbesondere bei Dienstreisen von Mitarbeitern, die auf Rollstühle oder medizinische Geräte angewiesen sind. Reisekoordinatoren sollten die Fluggesellschaften im Voraus über die Maße der Ausrüstung informieren, schriftliche Beförderungszusagen einholen und Unterlagen für den Streitfall aufbewahren.
Ryanair erklärte in einer kurzen Stellungnahme, man bedauere „etwaige Unannehmlichkeiten“ und überprüfe derzeit die Ladeverfahren für größere elektrische Rollstühle in der gesamten Boeing-737-Flotte. Das Unternehmen fügte hinzu, im vergangenen Jahr mehr als 600.000 mobilitätseingeschränkte Passagiere befördert zu haben und spezielle Hotlines für Behindertenhilfe anzubieten.
Quelle: LMFM ‘The Agenda’ (Acast audio)
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