
Das Ministerium für Personalwesen und Emiratisierung (MoHRE) hat einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht, der die bestehenden Anforderungen zur Vorlage eines gültigen Krankenversicherungsschutzes bei der Beantragung oder Verlängerung von bundesweiten Arbeitserlaubnissen zusammenfasst. Die Behörden betonten, dass keine neuen Verpflichtungen eingeführt wurden; das Dokument fasst vielmehr die bereits in den verschiedenen Emiraten geltenden Regeln zusammen und integriert sie in die digitale Genehmigungsplattform des MoHRE.
Laut den Vorgaben müssen Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass jeder gesponserte Mitarbeiter über eine aktive Versicherungspolice verfügt, die den von den lokalen Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Mindestschutz erfüllt. Arbeitserlaubnisse werden nicht ausgestellt oder automatisch ausgesetzt, wenn der Versicherungsschutz vor der Verlängerung abläuft, wodurch eine manuelle Nachverfolgung durch Inspektoren entfällt. Auch Arbeitserlaubnisse für Hausangestellte sind eingeschlossen und werden damit an die Standards des Privatsektors angepasst.
Für Mobilitäts- und Gehaltsabrechnungsteams formalisieren die Klarstellungen einen Prozess, den viele Behörden in Freizonen und auf dem Festland seit Mitte 2025 informell angewendet haben. Die Zusammenführung in einen einheitlichen bundesweiten Ablauf soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und doppelte Dokumentanforderungen reduzieren, verschärft aber gleichzeitig die Echtzeit-Compliance: Unternehmen mit zentralisierten Gruppenversicherungen müssen sicherstellen, dass die Daten der Versicherer stets aktuell sind.
Versicherungsmakler rechnen mit einer steigenden Nachfrage nach kostengünstigen Basistarifen, da kleine und mittlere Unternehmen bemüht sind, durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Große multinationale Konzerne könnten hingegen regionale Rahmenverträge aushandeln, die die MoHRE-Kriterien erfüllen und gleichzeitig umfassendere Leistungen für global mobile Mitarbeiter bieten.
Praktisch sollten Personalabteilungen bestehende Mitarbeiterakten überprüfen, sicherstellen, dass die Policennummern korrekt mit den Arbeitserlaubnissen im MoHRE-Portal verknüpft sind, und automatische Erinnerungen 30 Tage vor Ablauf einrichten, um unbeabsichtigte Visumsaussetzungen zu vermeiden.
Laut den Vorgaben müssen Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass jeder gesponserte Mitarbeiter über eine aktive Versicherungspolice verfügt, die den von den lokalen Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Mindestschutz erfüllt. Arbeitserlaubnisse werden nicht ausgestellt oder automatisch ausgesetzt, wenn der Versicherungsschutz vor der Verlängerung abläuft, wodurch eine manuelle Nachverfolgung durch Inspektoren entfällt. Auch Arbeitserlaubnisse für Hausangestellte sind eingeschlossen und werden damit an die Standards des Privatsektors angepasst.
Für Mobilitäts- und Gehaltsabrechnungsteams formalisieren die Klarstellungen einen Prozess, den viele Behörden in Freizonen und auf dem Festland seit Mitte 2025 informell angewendet haben. Die Zusammenführung in einen einheitlichen bundesweiten Ablauf soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und doppelte Dokumentanforderungen reduzieren, verschärft aber gleichzeitig die Echtzeit-Compliance: Unternehmen mit zentralisierten Gruppenversicherungen müssen sicherstellen, dass die Daten der Versicherer stets aktuell sind.
Versicherungsmakler rechnen mit einer steigenden Nachfrage nach kostengünstigen Basistarifen, da kleine und mittlere Unternehmen bemüht sind, durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Große multinationale Konzerne könnten hingegen regionale Rahmenverträge aushandeln, die die MoHRE-Kriterien erfüllen und gleichzeitig umfassendere Leistungen für global mobile Mitarbeiter bieten.
Praktisch sollten Personalabteilungen bestehende Mitarbeiterakten überprüfen, sicherstellen, dass die Policennummern korrekt mit den Arbeitserlaubnissen im MoHRE-Portal verknüpft sind, und automatische Erinnerungen 30 Tage vor Ablauf einrichten, um unbeabsichtigte Visumsaussetzungen zu vermeiden.
Quelle: Emirates News Agency (WAM)