
Am 14. September veröffentlichte die spanische Regierung das Königliche Dekret 707/2026, die erste landesweite Regelung, die kognitive Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung, Justiz, privaten Unternehmen und – besonders wichtig für Mobilitätsprogramme – bei Verkehrsunternehmen vorschreibt. Das Dekret verpflichtet Bahn-, Bus- und Luftfahrtunternehmen, Ticketing, Beschilderung und Online-Buchungen nach den Standards für leicht verständliche Sprache und Easy Read anzupassen, mit gestaffelten Fristen ab 2027. Unternehmen, die Geschäftsreisen organisieren, müssen eng mit den Verkehrsunternehmen zusammenarbeiten, wenn neue Formate wie Piktogramme, Audiohinweise und vereinfachte Bordkarten eingeführt werden. Verstöße können nach dem spanischen Behindertenrechtsgesetz mit Bußgeldern von bis zu 600.000 Euro geahndet werden. Personalabteilungen sollten daher Barrierefreiheitsprüfungen in ihre Auswahlprozesse für bevorzugte Dienstleister und bei der Organisation von Umzugsbriefings für Mitarbeitende mit kognitiven Beeinträchtigungen integrieren. Über den Transport hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, kognitiv zugängliche Rekrutierungsmaterialien und interne Dokumentationen bereitzustellen, was auch Expat-Onboarding-Pakete und Sicherheitsanweisungen betreffen kann. Multinationale Unternehmen, die bereits die EU-Accessibility-Richtlinie umsetzen, könnten einen Vorsprung bei der Einhaltung haben, müssen aber weiterhin spanischsprachige Inhalte lokal anpassen. Branchenverbände haben sechs Monate Zeit, um branchenspezifische Leitfäden zu erstellen. Reisebüros und Travel-Management-Unternehmen rechnen mit höheren Anfangskosten, erwarten aber langfristig einfachere Self-Service-Buchungen für neurodiverse Reisende, was den Supportaufwand reduzieren könnte. Da Spanien oft als Pilotregion für soziale EU-Innovationen dient, wird in Brüssel die Umsetzung genau beobachtet – mit möglicher Wirkung auf paneuropäische Standards, die die Mobilität im gesamten EU-Raum beeinflussen könnten.
Quelle: AccessibleEU