
Ein Dreiergremium des US-Berufungsgerichts für den Ersten Bezirk erteilte dem Department of Homeland Security (DHS) am 20. September eine deutliche Abfuhr: Migranten dürfen nicht ohne vorherige Ankündigung und ohne echte Möglichkeit zum Widerspruch in sogenannte „Drittstaaten“ abgeschoben werden. Die einstimmige Entscheidung, verfasst von Richter Seth Aframe, erklärt eine Schnellabschiebepraxis für ungültig, mit der die Regierung Tausende Migranten in Länder schickt, in denen sie weder Staatsbürgerschaft, familiäre Bindungen noch vorherigen Wohnsitz haben. Nach der nun aufgehobenen Regelung konnte das DHS eine Abschiebung erst kurz vor dem Abflug anordnen und das Ziel nur wenige Stunden vorher bekanntgeben – gestützt auf vertrauliche „diplomatische Zusicherungen“, dass die Betroffenen menschenwürdig behandelt würden. Das Gericht stellte fest, dass dieses Vorgehen die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechte auf ordnungsgemäßes Verfahren „aushöhlt“: Migranten haben ohne ausreichende Vorbereitungszeit keine realistische Chance, Asyl- oder humanitäre Einwände vorzubringen. Zudem kritisierte das Gremium, dass das DHS nicht offenlegte, welche Regierungen diese Zusicherungen gegeben hatten. Praktisch bedeutet das Urteil keine generelle Sperre für Abschiebungen in Drittstaaten, sondern zwingt das DHS, neue Verfahren einzuführen. Behörden müssen nun rechtzeitig schriftlich über das geplante Ziel informieren, damit Migranten oder ihre Anwälte eine Anhörung zur Gefährdungsfrage beantragen, Anträge stellen oder gerichtliche Überprüfungen einleiten können. Migrationsanwälte rechnen mit einem Anstieg kurzfristiger Anträge, zumindest bis das DHS neue Richtlinien veröffentlicht. Unternehmen, die internationale Fachkräfte in den USA einsetzen, sollten die neuen Fristen genau beobachten: Mitarbeiter mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus erhalten zusätzliche rechtliche Möglichkeiten, Abschiebungen zu verzögern oder anzufechten, was die Lohn- und Sozialleistungspflichten verlängern könnte. Das Urteil fällt in eine Phase verstärkter Abschiebungen, bei denen bereits rund 25.000 Menschen in Drittstaaten wie Liberia und Ghana gebracht wurden. Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung als seltene gerichtliche Kontrolle einer Durchsetzungsstrategie, die ihrer Ansicht nach Effizienz auf Kosten der Menschenrechte setzt. Das DHS erklärte, man prüfe die Entscheidung und erwäge weitere Schritte, womöglich eine Berufung beim Obersten Gerichtshof oder eine Zwischenregelung, die die neuen Informationspflichten definiert. Bis dahin treten Abschiebungen und die darauf angewiesenen Mobilitätsprogramme in eine weitere Phase der Unsicherheit ein.
Quelle: Times Now World