
In einer am 18. September veröffentlichten Mitteilung kündigte das US-Außenministerium an, dass ab dem 1. Oktober konsularische Mitarbeiter die öffentlich zugänglichen Social-Media-Profile bei drei weiteren Kategorien von Nichteinwanderungsvisa prüfen werden: I (ausländische Medienvertreter), TN und TD (USMCA-Fachkräfte und deren Angehörige). Antragsteller in diesen Kategorien müssen sicherstellen, dass alle Social-Media-Konten vor der Terminvereinbarung für das Interview auf „öffentlich“ gestellt sind.
Diese Maßnahme erweitert die seit 2025 geltende strenge Online-Prüfung, die bereits für F-1-Studenten, H-1B-Fachkräfte, J-1-Austauschbesucher, K-Verlobte und zahlreiche weitere Visa-Klassen gilt. Laut Mitteilung soll die Richtlinie den Sachbearbeitern „jede verfügbare Informationsquelle“ bieten, um Sicherheits- oder Betrugsrisiken zu erkennen. Konsularbeamte werden nach Beiträgen suchen, die auf extremistische Sympathien, falsche Angaben zur Beschäftigung oder Absichten hinweisen, die nicht mit dem beantragten Visumzweck übereinstimmen.
Für Arbeitgeber betrifft die größte Auswirkung die TN-Kategorie im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens, die häufig von US-Tochtergesellschaften genutzt wird, um kanadische und mexikanische Ingenieure, Buchhalter und Wissenschaftler kurzfristig einzustellen. Personalabteilungen sollten Kandidaten nun darauf hinweisen, dass Konsularbeamte LinkedIn, X/Twitter, Instagram und andere Plattformen auf Positionsbezeichnungen prüfen, die mit dem Arbeitsangebot und den LCA-Äquivalenten übereinstimmen. Inkonsistente Rollenbeschreibungen können zu einer 221(g)-Verwaltungsprüfung oder sogar zur Ablehnung führen.
Medienorganisationen müssen ausländische Korrespondenten ebenfalls auf die erhöhte Transparenz vorbereiten. Kritik an US-Politik bleibt durch die Meinungsfreiheit geschützt, doch jede Andeutung, dass der Journalist unerlaubt nicht-mediale Tätigkeiten ausüben will, kann das Visum gefährden. Rechtsexperten empfehlen, ältere Inhalte zu archivieren und die Datenschutzeinstellungen rechtzeitig vor der Reise zu überprüfen.
Während Datenschützer die Wirksamkeit der Social-Media-Prüfung infrage stellen, betont das Außenministerium, dass „jede Visumsentscheidung im Kern eine nationale Sicherheitsentscheidung“ sei. Unternehmen, die auf reibungslose grenzüberschreitende Mobilität angewiesen sind, sollten Social-Media-Checks daher umgehend in ihre Reisevorbereitungen integrieren.
Diese Maßnahme erweitert die seit 2025 geltende strenge Online-Prüfung, die bereits für F-1-Studenten, H-1B-Fachkräfte, J-1-Austauschbesucher, K-Verlobte und zahlreiche weitere Visa-Klassen gilt. Laut Mitteilung soll die Richtlinie den Sachbearbeitern „jede verfügbare Informationsquelle“ bieten, um Sicherheits- oder Betrugsrisiken zu erkennen. Konsularbeamte werden nach Beiträgen suchen, die auf extremistische Sympathien, falsche Angaben zur Beschäftigung oder Absichten hinweisen, die nicht mit dem beantragten Visumzweck übereinstimmen.
Für Arbeitgeber betrifft die größte Auswirkung die TN-Kategorie im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens, die häufig von US-Tochtergesellschaften genutzt wird, um kanadische und mexikanische Ingenieure, Buchhalter und Wissenschaftler kurzfristig einzustellen. Personalabteilungen sollten Kandidaten nun darauf hinweisen, dass Konsularbeamte LinkedIn, X/Twitter, Instagram und andere Plattformen auf Positionsbezeichnungen prüfen, die mit dem Arbeitsangebot und den LCA-Äquivalenten übereinstimmen. Inkonsistente Rollenbeschreibungen können zu einer 221(g)-Verwaltungsprüfung oder sogar zur Ablehnung führen.
Medienorganisationen müssen ausländische Korrespondenten ebenfalls auf die erhöhte Transparenz vorbereiten. Kritik an US-Politik bleibt durch die Meinungsfreiheit geschützt, doch jede Andeutung, dass der Journalist unerlaubt nicht-mediale Tätigkeiten ausüben will, kann das Visum gefährden. Rechtsexperten empfehlen, ältere Inhalte zu archivieren und die Datenschutzeinstellungen rechtzeitig vor der Reise zu überprüfen.
Während Datenschützer die Wirksamkeit der Social-Media-Prüfung infrage stellen, betont das Außenministerium, dass „jede Visumsentscheidung im Kern eine nationale Sicherheitsentscheidung“ sei. Unternehmen, die auf reibungslose grenzüberschreitende Mobilität angewiesen sind, sollten Social-Media-Checks daher umgehend in ihre Reisevorbereitungen integrieren.
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