
Am 6. November 2025 trat die Arbeitsgruppe Soziale Fragen des Rates zusammen, um einen Kompromissentwurf für eine Richtlinie zur Verschärfung der Durchsetzung von Entsenderegeln zu verhandeln. Die dem österreichischen Nationalrat übermittelte Tagesordnung enthält Entwürfe, die Arbeitgeber im Gastland verpflichten würden, Entsendemeldungen innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft eines Arbeitnehmers einzureichen – statt wie bisher innerhalb von fünf Tagen.
Österreich, das mit Ungarn, der Slowakei und Tschechien einen der dichtesten grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte Europas bildet, unterstützte die verkürzte Frist, forderte jedoch ein EU-weites elektronisches Meldeportal, um 27 unterschiedliche Systeme zu vermeiden. Die Industriellenvereinigung warnte, dass die Verwaltungsbelastung für KMU um bis zu 30 % steigen könnte, wenn keine Harmonisierung der Datenstandards erfolgt.
Sollte der Text unverändert angenommen werden, müssen Mobilitäts- und HR-Teams in Österreich ihre Entsendungsplanung anpassen. Die neuen Regeln würden nicht nur für gewerbliche Entsendungen gelten, sondern auch für kurzfristige Einsätze von Angestellten, darunter Berater und Projektmanager, die häufig zwischen Wien und anderen Standorten pendeln. Verstöße könnten mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro pro nicht gemeldeter Entsendung geahndet werden.
Experten empfehlen Unternehmen, ihre Entsendungsprozesse jetzt zu überprüfen, sicherzustellen, dass lokale Lohnabrechnungsdienstleister mit den neuen EU-Portalen kompatibel sind, und konzerninterne Dienstleistungsverträge anzupassen, um mögliche Kostensteigerungen abzubilden.
Österreich, das mit Ungarn, der Slowakei und Tschechien einen der dichtesten grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte Europas bildet, unterstützte die verkürzte Frist, forderte jedoch ein EU-weites elektronisches Meldeportal, um 27 unterschiedliche Systeme zu vermeiden. Die Industriellenvereinigung warnte, dass die Verwaltungsbelastung für KMU um bis zu 30 % steigen könnte, wenn keine Harmonisierung der Datenstandards erfolgt.
Sollte der Text unverändert angenommen werden, müssen Mobilitäts- und HR-Teams in Österreich ihre Entsendungsplanung anpassen. Die neuen Regeln würden nicht nur für gewerbliche Entsendungen gelten, sondern auch für kurzfristige Einsätze von Angestellten, darunter Berater und Projektmanager, die häufig zwischen Wien und anderen Standorten pendeln. Verstöße könnten mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro pro nicht gemeldeter Entsendung geahndet werden.
Experten empfehlen Unternehmen, ihre Entsendungsprozesse jetzt zu überprüfen, sicherzustellen, dass lokale Lohnabrechnungsdienstleister mit den neuen EU-Portalen kompatibel sind, und konzerninterne Dienstleistungsverträge anzupassen, um mögliche Kostensteigerungen abzubilden.
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