
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. November 2025 ihren ersten jährlichen Bericht zum bevorstehenden Pakt für Migration und Asyl. Darin bestätigt Brüssel, dass Italien – zusammen mit Griechenland, Zypern und Spanien – ab Inkrafttreten der Gesetzgebung Mitte 2026 für den „Solidaritätspool“ des Pakts infrage kommt. Dieser Mechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze, die mit einer „unverhältnismäßig hohen Zahl von Ankünften“ konfrontiert sind, die Umsiedlung von Asylsuchenden in andere EU-Länder zu beantragen oder gezielte finanzielle Unterstützung zu erhalten. Italien hat in diesem Jahr bereits mehr als 150.000 Ankünfte über das Meer registriert – doppelt so viele wie vor fünf Jahren – was die Aufnahmezentren in Sizilien und Kalabrien stark belastet.
Zur Verstärkung der Grenzüberwachung kündigte die Kommission eine Ausschreibung über 250 Millionen Euro für die gemeinsame Beschaffung von Drohnen- und Anti-Drohnen-Systemen an. Die Mittel stammen aus dem Instrument für Grenzmanagement und Visa und stehen Konsortien aus Behörden der Mitgliedstaaten und privaten Anbietern offen. Quellen im italienischen Innenministerium begrüßten diesen Schritt und betonten, dass die Luft- und Seeeinheit der Guardia di Finanza zusätzliche Langstrecken-Drohnen benötigt, um kleine Boote zu überwachen, die aus Tunesien und Libyen starten.
Im Rahmen des Solidaritätspools kann Italien von anderen EU-Regierungen entweder die Umsiedlung von Asylbewerbern verlangen, eine Zahlung von 20.000 Euro pro nicht umgesiedeltem Antragsteller fordern oder operative Unterstützung wie Frontex-Beamte anfordern. Migrationspolitische Experten weisen darauf hin, dass das neue System im Gegensatz zu den bisherigen Ad-hoc-Zusagen rechtlich verbindlich ist und bei Verweigerung der Lastenteilung mit Vertragsverletzungsverfahren durchgesetzt wird.
Für Mobility-Manager in Unternehmen ist die Ankündigung aus zwei Gründen relevant: Erstens könnte die vorhersehbarere Lastenverteilung in der EU den politischen Druck auf Italien verringern, kurzfristige Grenzkontrollen einzuführen, die grenzüberschreitende Geschäftsreisen – insbesondere an der slowenischen Grenze, wo seit Juni wieder Kontrollen gelten – erschweren. Zweitens könnte die Investition der Kommission in Überwachungstechnologie zu schnelleren Abläufen an Flughäfen und Seehäfen führen, da biometrische Ein- und Ausgangstore parallel zu den Luftüberwachungssystemen eingeführt werden.
Praktische Entlastung wird jedoch nicht sofort eintreten. Der Pakt befindet sich noch in den Trilogverhandlungen und wird erst ab Mitte 2026 wirksam. Unternehmen, die Mitarbeiter nach oder durch Italien entsenden, sollten daher weiterhin mögliche Verzögerungen an den Schengen-Landgrenzen in ihren Reisebestimmungen für mindestens weitere 18 Monate berücksichtigen.
Zur Verstärkung der Grenzüberwachung kündigte die Kommission eine Ausschreibung über 250 Millionen Euro für die gemeinsame Beschaffung von Drohnen- und Anti-Drohnen-Systemen an. Die Mittel stammen aus dem Instrument für Grenzmanagement und Visa und stehen Konsortien aus Behörden der Mitgliedstaaten und privaten Anbietern offen. Quellen im italienischen Innenministerium begrüßten diesen Schritt und betonten, dass die Luft- und Seeeinheit der Guardia di Finanza zusätzliche Langstrecken-Drohnen benötigt, um kleine Boote zu überwachen, die aus Tunesien und Libyen starten.
Im Rahmen des Solidaritätspools kann Italien von anderen EU-Regierungen entweder die Umsiedlung von Asylbewerbern verlangen, eine Zahlung von 20.000 Euro pro nicht umgesiedeltem Antragsteller fordern oder operative Unterstützung wie Frontex-Beamte anfordern. Migrationspolitische Experten weisen darauf hin, dass das neue System im Gegensatz zu den bisherigen Ad-hoc-Zusagen rechtlich verbindlich ist und bei Verweigerung der Lastenteilung mit Vertragsverletzungsverfahren durchgesetzt wird.
Für Mobility-Manager in Unternehmen ist die Ankündigung aus zwei Gründen relevant: Erstens könnte die vorhersehbarere Lastenverteilung in der EU den politischen Druck auf Italien verringern, kurzfristige Grenzkontrollen einzuführen, die grenzüberschreitende Geschäftsreisen – insbesondere an der slowenischen Grenze, wo seit Juni wieder Kontrollen gelten – erschweren. Zweitens könnte die Investition der Kommission in Überwachungstechnologie zu schnelleren Abläufen an Flughäfen und Seehäfen führen, da biometrische Ein- und Ausgangstore parallel zu den Luftüberwachungssystemen eingeführt werden.
Praktische Entlastung wird jedoch nicht sofort eintreten. Der Pakt befindet sich noch in den Trilogverhandlungen und wird erst ab Mitte 2026 wirksam. Unternehmen, die Mitarbeiter nach oder durch Italien entsenden, sollten daher weiterhin mögliche Verzögerungen an den Schengen-Landgrenzen in ihren Reisebestimmungen für mindestens weitere 18 Monate berücksichtigen.
Quelle: Reuters