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Iberia sagt innerhalb von 48 Stunden sieben Langstreckenflüge nach Lateinamerika ab – 2.000 Passagiere betroffen

Dez. 5, 2025
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Iberia sagt innerhalb von 48 Stunden sieben Langstreckenflüge nach Lateinamerika ab – 2.000 Passagiere betroffen
Die Fachzeitschrift Ladevi berichtete am 4. Dezember, dass Iberia seit dem 1. Dezember mindestens sieben Langstreckenflüge zwischen Spanien und Lateinamerika gestrichen hat, wobei als Grund vage „operative Probleme“ angegeben wurden. Zu den Ausfällen zählen unter anderem die Flüge Madrid–Buenos Aires (IB101/102) sowie mehrere Flüge Santiago de Chile–Barcelona, die von der Schwestergesellschaft LEVEL durchgeführt werden. Der Flughafenbetreiber Aena erklärte gegenüber Journalisten, dass die Infrastruktur an Barajas und El Prat normal funktioniere und die Verantwortung eindeutig bei der Fluggesellschaft liege.

Iberia sagt innerhalb von 48 Stunden sieben Langstreckenflüge nach Lateinamerika ab – 2.000 Passagiere betroffen


Branchenquellen schätzen, dass mehr als 2.000 Passagiere umgebucht wurden, einige davon mussten in Hotels in Madrid übernachten. Es wird gewarnt, dass weitere Störungen nicht ausgeschlossen werden können, da Iberia Flugzeuge, die sich vor dem Weihnachtsgeschäft in umfangreicher Wartung befinden, umdisponieren muss. Nach EU-Verordnung 261/2004 haben betroffene Reisende Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie auf Betreuung und Umbuchung. Geschäftsreisestellen sollten proaktiv die Buchungen (PNRs) für Flüge IB100-199 und LEVELs IB26xx-Serie bis zum 7. Dezember prüfen und bei Verfügbarkeit alternative Plätze bei Air Europa, LATAM oder Aerolíneas Argentinas sichern.

Diese Situation tritt vor dem Hintergrund einer insgesamt volatilen Kapazitätslage auf: Ryanair hat seinen spanischen Winterflugplan bereits um 16 % gekürzt, bedingt durch Streitigkeiten über Gebühren mit Aena, und das Personal von Azul Handling, das Ryanair bedient, führt an 12 Flughäfen weiterhin Teilstreiks durch. Mobilitätsmanager, die Mitarbeiter nach Chile oder Argentinien entsenden, sollten daher täglich NOTAMs und Mitteilungen der Fluggesellschaften beobachten und Reisende daran erinnern, bei Umleitungen über Drittstaaten die Schengen-Wiedereinreise-Regel „90/180 Tage“ im Blick zu behalten.
Quelle: Ladevi Transport News

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