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Landesweite Rechtswarnung: Neue Verordnung zur Beschäftigung von Ausländern tritt in Kraft

Dez. 4, 2025
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Landesweite Rechtswarnung: Neue Verordnung zur Beschäftigung von Ausländern tritt in Kraft
Eine ausführliche „Rechtswarnung“ des Woiwodschaftsamts Großpolen in Posen fasst die Vielzahl der Durchführungsverordnungen zusammen, die das neue polnische Gesetz über die Bedingungen der Arbeitsübertragung an Ausländer stützen. Obwohl das Gesetz am 1. Juni in Kraft trat, wurden viele praktische Bestimmungen erst am 1. Dezember verbindlich – und seit gestern setzen die regionalen Ämter diese durch.

Die Richtlinie bestätigt die drastischen Gebührenerhöhungen und die verkürzte Liste der Länder, deren Staatsangehörige die Schnellverfahrenserklärung nutzen können. Darüber hinaus legt sie verbindlich fest, wann Ausländer ganz ohne Arbeitserlaubnis tätig sein dürfen. Beispiele sind kurzfristige Teilnahme an EU-Hilfsprogrammen, Fremdsprachenunterricht in anerkannten Einrichtungen sowie sehr spezifische technische Aufgaben für Verteidigungsunternehmen – jeweils auf maximal 30 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Landesweite Rechtswarnung: Neue Verordnung zur Beschäftigung von Ausländern tritt in Kraft


Erstmals wird auch die vollständige Dokumentation für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder Erklärung aufgelistet. Digitale Kopien aller ausgefüllten Passseiten und beglaubigte Übersetzungen sind nun Pflicht, während Vermittlungsagenturen Nutzer-Arbeitgeber-Verträge beifügen müssen. Das Hochladen falscher Dateien führt zu einer automatischen elektronischen Ablehnung über das vollständig digitale Portal praca.gov.pl.

Für Personalabteilungen ist die Botschaft klar: Compliance-Arbeiten müssen frühzeitig erledigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden, die Entsendungen blockieren könnten. Die neuen Regeln verändern auch die strategische Personalbeschaffung: Da der Arbeitsmarkttest im Juni abgeschafft wurde, können die Woiwoden nun „Negativlisten“ geschützter Berufe veröffentlichen, in denen die Einstellung von Ausländern verboten ist. Unternehmen sollten die Webseiten der Woiwodschaften wöchentlich prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Quelle: Wielkopolska Province Office – Department for Foreigners

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