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Arbeitsgenehmigungsquoten für Nicht-EU-Fachkräfte bleiben 2026 eingefroren

Dez. 6, 2025
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Arbeitsgenehmigungsquoten für Nicht-EU-Fachkräfte bleiben 2026 eingefroren
Multinationale Arbeitgeber erhielten lang erwartete Klarheit zur Personalplanung in der Schweiz, nachdem der Bundesrat am 5. Dezember bestätigte, dass die Quoten für Drittstaatsangehörige sowie für Dienstleister aus dem Vereinigten Königreich und der EU/EFTA, die mehr als 120 Tage tätig sind, im kommenden Jahr unverändert bleiben. Für 2026 liegt die Obergrenze weiterhin bei 8.500 Bewilligungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten: 4.500 B-Bewilligungen (Aufenthalt) und 4.000 L-Bewilligungen (Kurzaufenthalt).

Weitere 3.500 Bewilligungen sind für langfristige Entsendungen von Dienstleistern aus der EU/EFTA vorgesehen, zudem sind 3.500 Plätze für britische Staatsangehörige im Rahmen des Brexit-Bilaterals reserviert. Die Entscheidung folgt auf Konsultationen mit kantonalen Behörden und Branchenverbänden, die Stabilität forderten, während sich der Arbeitsmarkt abkühlt und Automatisierungstrends weiterentwickeln.

Arbeitsgenehmigungsquoten für Nicht-EU-Fachkräfte bleiben 2026 eingefroren


Obwohl die Gesamtzahlen unverändert bleiben, sollten Mobility-Manager beachten, dass die Kantone interne Vergabekriterien verschärfen können – insbesondere für Positionen, die lokal besetzt werden können. Frühzeitige Anmeldungen im ersten Quartal sind ratsam: 2025 waren in Zürich und Waadt die L-Bewilligungskontingente bereits Ende Sommer ausgeschöpft, was Unternehmen zwang, Starttermine zu verschieben.

Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wird entsprechend angepasst und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Arbeitgeber müssen weiterhin für jeden Antrag eine Arbeitsmarktprüfung und Lohngleichheit nachweisen – Anforderungen, die die Schweizer Behörden für das kommende Jahr mit verstärkten Kontrollen angekündigt haben.

Für Talentakquise-Teams bedeutet der Status quo zwar Planbarkeit, aber keinen zusätzlichen Spielraum; der strategische Einsatz von 90/120-Tage-Kurzaufenthaltsausnahmen und Ausnahmen für innerbetriebliche Versetzungen bleibt ein unverzichtbares Instrument, um Projekte termingerecht umzusetzen.
Quelle: Swiss Federal Council press release

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