
Am 12. Dezember veröffentlichte Nebenbestimmungen vervollständigen die umfassende Reform des polnischen Einwanderungsrechts für 2025 und bringen zwei weitreichende Änderungen mit sich: (1) Ab Januar 2026 müssen alle Anträge auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse über das MOS-E-Portal mit qualifizierten elektronischen Signaturen eingereicht werden; (2) die staatlichen Gebühren steigen deutlich an. Lokal eingestellte Arbeitnehmer zahlen künftig 400 PLN statt 100 PLN, entsandte Mitarbeiter 800 PLN, und die Gebühren für nationale Visa klettern auf 200 €.
Papieranträge bei den Woiwodschaftsämtern werden nicht mehr akzeptiert. Arbeitgeber müssen nun vollständige Passkopien und neue Compliance-Bescheinigungen beifügen, während die Behörden ausdrücklich das Recht erhalten, jederzeit zusätzliche Nachweise anzufordern. Die Verordnung schränkt zudem Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht ein und begrenzt die Arbeitszeit ausländischer Studierender auf 20 Stunden pro Woche, sofern sie keine gesonderte Erlaubnis besitzen.
Die Behörden argumentieren, die Digitalisierung werde die Bearbeitungszeiten um 30 % verkürzen und Betrug eindämmen, doch HR-Experten befürchten, dass technische Probleme Entscheidungen bis weit ins Jahr 2027 verzögern könnten. Mobilitätsteams in Unternehmen müssen dringend ihre internen Portale aktualisieren, qualifizierte elektronische Signaturen für Entsandte beschaffen und die höheren staatlichen Gebühren in den Budgetplanungen für 2026 berücksichtigen.
Einwanderungsberater empfehlen, verbleibende Papieranträge bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen und Schulungen zum MOS-System für HR-Mitarbeiter zu organisieren, die mit Polens ePUAP- oder Trusted-Profile-Authentifizierung noch nicht vertraut sind, um kostspielige Ablehnungen im kommenden Jahr zu vermeiden.
Papieranträge bei den Woiwodschaftsämtern werden nicht mehr akzeptiert. Arbeitgeber müssen nun vollständige Passkopien und neue Compliance-Bescheinigungen beifügen, während die Behörden ausdrücklich das Recht erhalten, jederzeit zusätzliche Nachweise anzufordern. Die Verordnung schränkt zudem Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht ein und begrenzt die Arbeitszeit ausländischer Studierender auf 20 Stunden pro Woche, sofern sie keine gesonderte Erlaubnis besitzen.
Die Behörden argumentieren, die Digitalisierung werde die Bearbeitungszeiten um 30 % verkürzen und Betrug eindämmen, doch HR-Experten befürchten, dass technische Probleme Entscheidungen bis weit ins Jahr 2027 verzögern könnten. Mobilitätsteams in Unternehmen müssen dringend ihre internen Portale aktualisieren, qualifizierte elektronische Signaturen für Entsandte beschaffen und die höheren staatlichen Gebühren in den Budgetplanungen für 2026 berücksichtigen.
Einwanderungsberater empfehlen, verbleibende Papieranträge bis zum 31. Dezember 2025 einzureichen und Schulungen zum MOS-System für HR-Mitarbeiter zu organisieren, die mit Polens ePUAP- oder Trusted-Profile-Authentifizierung noch nicht vertraut sind, um kostspielige Ablehnungen im kommenden Jahr zu vermeiden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News