
Die in Calgary ansässige Fluggesellschaft WestJet hat am späten 25. Dezember eine offizielle Reisehinweis herausgegeben und verzichtet auf Umbuchungs- und Stornogebühren für Passagiere, die am 26. Dezember von oder nach Südontario und St. John’s gebucht sind. Die Airline erlaubt eine kostenlose Änderung der Reiseroute, wobei Tarifdifferenzen nur bei Wechsel der Kabinenklasse oder des Reiseziels anfallen.
Die Regelung gilt für alle Tarifklassen, einschließlich UltraBasic Economy, und erstreckt sich auch auf WestJet Vacations-Pakete, wobei Hotelstornogebühren weiterhin anfallen können. Änderungsanfragen müssen mindestens zwei Stunden vor Abflug eingereicht werden, und die Reise muss innerhalb von 60 Tagen nach dem ursprünglichen Datum abgeschlossen sein.
WestJets Maßnahme entspricht der Flexibilität, die auch US-Fluggesellschaften bieten, und soll Überlastungen in Callcentern und an Flughäfen vorbeugen. Für Firmenreisekoordinatoren bietet der Verzicht eine kostengünstige Alternative zu Last-Minute-Stornierungen, die sonst unter den kanadischen Passagierrechten zu finanziellen Verlusten führen würden.
Die Airline weist darauf hin, dass es aufgrund hoher Anrufzahlen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann, und empfiehlt die Nutzung des „Manage Trips“-Portals zur Selbstverwaltung. Reisende mit Anschlussflügen bei Partnerairlines sollten die jeweiligen Richtlinien prüfen, da die Schutzbestimmungen bei Interline-Flügen variieren können.
Die Regelung gilt für alle Tarifklassen, einschließlich UltraBasic Economy, und erstreckt sich auch auf WestJet Vacations-Pakete, wobei Hotelstornogebühren weiterhin anfallen können. Änderungsanfragen müssen mindestens zwei Stunden vor Abflug eingereicht werden, und die Reise muss innerhalb von 60 Tagen nach dem ursprünglichen Datum abgeschlossen sein.
WestJets Maßnahme entspricht der Flexibilität, die auch US-Fluggesellschaften bieten, und soll Überlastungen in Callcentern und an Flughäfen vorbeugen. Für Firmenreisekoordinatoren bietet der Verzicht eine kostengünstige Alternative zu Last-Minute-Stornierungen, die sonst unter den kanadischen Passagierrechten zu finanziellen Verlusten führen würden.
Die Airline weist darauf hin, dass es aufgrund hoher Anrufzahlen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann, und empfiehlt die Nutzung des „Manage Trips“-Portals zur Selbstverwaltung. Reisende mit Anschlussflügen bei Partnerairlines sollten die jeweiligen Richtlinien prüfen, da die Schutzbestimmungen bei Interline-Flügen variieren können.
Quelle: WestJet Travel Advisories