
Neue Zahlen, die am 23. Dezember veröffentlicht wurden, zeigen, dass Frankreich zwischen Januar und September 2025 nur 11.012 „admissions exceptionnelles au séjour“ (AES) genehmigt hat – ein Rückgang von 42 Prozent gegenüber 19.001 im Vorjahr. Dieser Rückgang folgt auf die im Januar eingeführte „Retailleau-Rundschreiben“, die die Aufenthaltsvoraussetzungen für undokumentierte Migranten von fünf auf sieben Jahre verlängert und verpflichtende Französischtests eingeführt hat.
Besonders stark betroffen sind Arbeitsmarkt-Regularisierungen: Unter dem neuen Weg für Arbeitskräfte in Mangelberufen wurden landesweit nur 702 Genehmigungen erteilt, obwohl dieser einst als schneller Zugang für Reinigungskräfte, Pflegepersonal und Küchenmitarbeiter beworben wurde. Präfekten sind nun angewiesen, bei Ablehnung eines AES-Antrags automatisch eine Ausreiseaufforderung (Obligation de Quitter le Territoire Français, OQTF) zu erlassen, was die rechtlichen Risiken für Antragsteller und Arbeitgeber erhöht.
Für multinationale Unternehmen bedeuten die strengeren Regeln ein höheres Compliance-Risiko. Die Beschäftigung von Subunternehmern ohne nachweisbaren legalen Status kann nun mit Bußgeldern von bis zu 18.750 Euro gemäß den CESEDA-Änderungen geahndet werden. Personalabteilungen müssen daher ihre Prüfungen der Arbeitserlaubnis verschärfen, längere Vorlaufzeiten für interne Statusänderungen einplanen und Budgets für mögliche Rechtsmittel bereitstellen.
Gewerkschaften kritisieren, dass die Politik berechtigte Migranten abschreckt und die Arbeitskräftelücken in Gastronomie und Logistik verschärfen wird. Das Innenministerium argumentiert hingegen, dass die Vereinheitlichung der Verfahren in den Präfekturen das „Vertrauen der Öffentlichkeit“ in das System wiederherstelle. Eine parlamentarische Überprüfung ist für März 2026 geplant, während Wirtschaftsverbände bereits auf klarere landesweite Zeitpläne drängen.
Migrationsanwälte empfehlen, gut dokumentierte Anträge noch vor möglichen weiteren Verschärfungen im Frühjahr einzureichen. Einige Präfekturen akzeptieren weiterhin Termine, die nach den alten Kriterien gebucht wurden, sofern die Nachweise vor dem 1. Januar 2025 liegen.
Besonders stark betroffen sind Arbeitsmarkt-Regularisierungen: Unter dem neuen Weg für Arbeitskräfte in Mangelberufen wurden landesweit nur 702 Genehmigungen erteilt, obwohl dieser einst als schneller Zugang für Reinigungskräfte, Pflegepersonal und Küchenmitarbeiter beworben wurde. Präfekten sind nun angewiesen, bei Ablehnung eines AES-Antrags automatisch eine Ausreiseaufforderung (Obligation de Quitter le Territoire Français, OQTF) zu erlassen, was die rechtlichen Risiken für Antragsteller und Arbeitgeber erhöht.
Für multinationale Unternehmen bedeuten die strengeren Regeln ein höheres Compliance-Risiko. Die Beschäftigung von Subunternehmern ohne nachweisbaren legalen Status kann nun mit Bußgeldern von bis zu 18.750 Euro gemäß den CESEDA-Änderungen geahndet werden. Personalabteilungen müssen daher ihre Prüfungen der Arbeitserlaubnis verschärfen, längere Vorlaufzeiten für interne Statusänderungen einplanen und Budgets für mögliche Rechtsmittel bereitstellen.
Gewerkschaften kritisieren, dass die Politik berechtigte Migranten abschreckt und die Arbeitskräftelücken in Gastronomie und Logistik verschärfen wird. Das Innenministerium argumentiert hingegen, dass die Vereinheitlichung der Verfahren in den Präfekturen das „Vertrauen der Öffentlichkeit“ in das System wiederherstelle. Eine parlamentarische Überprüfung ist für März 2026 geplant, während Wirtschaftsverbände bereits auf klarere landesweite Zeitpläne drängen.
Migrationsanwälte empfehlen, gut dokumentierte Anträge noch vor möglichen weiteren Verschärfungen im Frühjahr einzureichen. Einige Präfekturen akzeptieren weiterhin Termine, die nach den alten Kriterien gebucht wurden, sofern die Nachweise vor dem 1. Januar 2025 liegen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News