
Die überarbeitete Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (ASEO) ist heute, am 1. Januar 2026, in Kraft getreten und hält die gleichen Höchstzahlen für Arbeitserlaubnisse fest wie im Vorjahr. Der Bundesrat hatte die Zahlen bereits im November beschlossen, doch ihre praktische Wirkung beginnt erst jetzt.
Für das Jahr 2026 kann die Schweiz bis zu 8.500 Bewilligungen an hochqualifizierte Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Drittstaaten vergeben: 4.500 Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B und 4.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen der Kategorie L. Für EU/EFTA-Dienstleister mit Einsätzen von mehr als 120 Tagen gelten separate Kontingente (3.000 L- und 500 B-Bewilligungen), ebenso für britische Staatsangehörige (1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen).
Mit der Festschreibung der Zahlen will die Regierung den Arbeitgebern in Zeiten anhaltender Fachkräftemängel in IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen Planungssicherheit geben. Personalabteilungen, die Talente aus dem Ausland rekrutieren wollen, sollten dennoch schnell handeln: In den letzten drei Jahren waren die L-Bewilligungen bereits Mitte Oktober ausgeschöpft. Unternehmen, die das Zeitfenster verpassen, müssen entweder Einsätze verschieben oder Projekte auf mehrere Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen aufteilen, die unter die Ausnahmen für lokale Anstellungen fallen.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass kantonale Arbeitsmarktprüfungen weiterhin streng sind; Anträge müssen belegen, dass vergleichbare EU/EFTA-Fachkräfte nicht verfügbar waren. Arbeitgeber sollten mindestens acht Wochen vor Einreichung der Kontingentgesuche mit der Sammlung von Stellenanzeigen, Interviewnotizen und Gehaltsbenchmark-Daten beginnen.
Der Bundesrat wird die Auslastung im Juni überprüfen und könnte ungenutzte Bewilligungen zwischen den Kategorien umverteilen. Mobility-Manager sollten die monatlichen Auslastungsbulletins des SEM genau verfolgen und Notfallpläne – etwa Einsätze in nahegelegenen Nachbarländern wie Frankreich oder Deutschland – bereithalten, falls die Kontingente unerwartet enger werden.
Für das Jahr 2026 kann die Schweiz bis zu 8.500 Bewilligungen an hochqualifizierte Staatsangehörige aus Nicht-EU/EFTA-Drittstaaten vergeben: 4.500 Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B und 4.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen der Kategorie L. Für EU/EFTA-Dienstleister mit Einsätzen von mehr als 120 Tagen gelten separate Kontingente (3.000 L- und 500 B-Bewilligungen), ebenso für britische Staatsangehörige (1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen).
Mit der Festschreibung der Zahlen will die Regierung den Arbeitgebern in Zeiten anhaltender Fachkräftemängel in IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen Planungssicherheit geben. Personalabteilungen, die Talente aus dem Ausland rekrutieren wollen, sollten dennoch schnell handeln: In den letzten drei Jahren waren die L-Bewilligungen bereits Mitte Oktober ausgeschöpft. Unternehmen, die das Zeitfenster verpassen, müssen entweder Einsätze verschieben oder Projekte auf mehrere Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen aufteilen, die unter die Ausnahmen für lokale Anstellungen fallen.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass kantonale Arbeitsmarktprüfungen weiterhin streng sind; Anträge müssen belegen, dass vergleichbare EU/EFTA-Fachkräfte nicht verfügbar waren. Arbeitgeber sollten mindestens acht Wochen vor Einreichung der Kontingentgesuche mit der Sammlung von Stellenanzeigen, Interviewnotizen und Gehaltsbenchmark-Daten beginnen.
Der Bundesrat wird die Auslastung im Juni überprüfen und könnte ungenutzte Bewilligungen zwischen den Kategorien umverteilen. Mobility-Manager sollten die monatlichen Auslastungsbulletins des SEM genau verfolgen und Notfallpläne – etwa Einsätze in nahegelegenen Nachbarländern wie Frankreich oder Deutschland – bereithalten, falls die Kontingente unerwartet enger werden.