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Frankreich führt verpflichtende Sprach- und Staatsbürgerschaftstests für langfristige Aufenthaltserlaubnisse und Einbürgerungen ein

Jan. 4, 2026
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Frankreich führt verpflichtende Sprach- und Staatsbürgerschaftstests für langfristige Aufenthaltserlaubnisse und Einbürgerungen ein
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Antragsteller für die mehrjährige französische Aufenthaltskarte, die zehnjährige Carte de Résident sowie für die Einbürgerung ihre Integration durch das Bestehen von zwei staatlichen Prüfungen nachweisen: einem Französisch-Sprachtest und einem 45-minütigen computergestützten „examen civique“. Diese Änderung ergibt sich aus dem Einwanderungs- und Integrationsgesetz 2024 und wurde nach monatelangen Erlassen mit technischen Details erst zu Beginn des neuen Jahres in Kraft gesetzt. Das Innenministerium hat die Mindestsprachlevel auf A2 für die vierjährige Aufenthaltsgenehmigung, B1 für die zehnjährige Karte und B2 für die Staatsbürgerschaft festgelegt. Die Staatskundeprüfung – 40 Multiple-Choice-Fragen zu republikanischen Werten, Institutionen, Alltag und Geschichte – erfordert eine Bestehensquote von 80 Prozent.

Die Kapazitäten für die Prüfungen sind bereits stark ausgelastet. Jährlich werden über 100.000 Erstbewerber für eine Aufenthaltserlaubnis und etwa 35.000 Einbürgerungskandidaten erwartet. Das französische Amt für Einwanderung und Integration (OFII) hat seine Schulungsmodule verdoppelt und Wochenendtermine eingeführt, doch die Präfekturen in Paris, Lyon und Marseille berichten von Wartelisten von bis zu drei Monaten für Prüfungstermine. Anerkannte Testzentren – darunter das CCI Paris Île-de-France Netzwerk „Le français des affaires“ – bieten Online-Probetests und Vorbereitungskurse im Preisbereich von 200 bis 400 Euro an, was bei NGOs Bedenken hinsichtlich der Chancengleichheit hervorruft.

Frankreich führt verpflichtende Sprach- und Staatsbürgerschaftstests für langfristige Aufenthaltserlaubnisse und Einbürgerungen ein


Für Arbeitgeber stellt die Reform eine potenzielle Engstelle dar. Innerbetriebliche Versetzte, Neueinstellungen und deren Angehörige können nicht mehr darauf vertrauen, Sprachkurse erst nach der Ankunft abzuschließen. Stattdessen müssen Personalabteilungen die Prüfungsbuchungen frühzeitig in die Einsatzplanung einbeziehen und zusätzliche Vorlaufzeiten bei den Startterminen einplanen. Mobilitätsmanager werden zudem aufgefordert, bezahlte Bildungsfreistellungen einzuplanen oder Sprachkurse zu sponsern, insbesondere für Facharbeiter, die Schwierigkeiten haben könnten, die höheren Anforderungen zu erfüllen. Ein Nichtbestehen der Staatskundeprüfung führt zur Ablehnung der Aufenthaltskarte, was eine erneute Antragstellung erfordert und Projektzeitpläne gefährdet.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Antragsteller ab 65 Jahren sind von beiden Prüfungen bei langfristigen Karten befreit (nicht jedoch bei der Einbürgerung), während Studierende, die einjährige Aufenthaltserlaubnisse verlängern, sowie Saisonarbeitsvisa nicht betroffen sind. Arbeitgeber sollten dennoch prüfen, ob mitreisende Ehepartner unter die neue Regelung fallen. Das Innenministerium kündigt an, die Bestehensquoten nach sechs Monaten zu überprüfen und gegebenenfalls den Fragenkatalog anzupassen; Kritiker bemängeln, dass der Test Fragen enthält, die kaum ein gebürtiger Franzose beantworten könnte.

Die unmittelbare praktische Empfehlung lautet: Prüfungstermine so früh wie möglich nach Visumsbewilligung buchen, drei bis sechs Wochen zusätzliche Vorlaufzeit in der Einsatzplanung einplanen und eine Zusammenarbeit mit anerkannten Sprachdienstleistern in Betracht ziehen, die Ergebnisse zertifizieren, die von den Präfekturen anerkannt werden. Angesichts der Warteschlangen, die bereits bis in den April reichen, wird proaktive Planung über einen reibungslosen Einsatz oder einen verzögerten Starttermin entscheiden.
Quelle: The Economic Times / Reuters composite

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