
Die in Paris ansässige Kanzlei Lexial nutzte den Neujahrstag, um Unternehmensverantwortliche für Mobilität zu warnen: Ab sofort werden alle langfristigen Einwanderungsanträge nach strengeren gesetzlichen Kriterien geprüft. In einer Kundeninformation vom 1. Januar 2026 analysiert die Kanzlei vier verschiedene Rechtsakte – das Einwanderungsgesetz von Januar 2024, zwei Verordnungen aus Juli 2025 und eine ministerielle Anordnung von Oktober 2025 –, die zusammen den Zugang zu Aufenthaltstiteln und zur Staatsbürgerschaft erschweren.
Die Anwälte betonen, dass die eigentliche Veränderung kumulativ ist. Die Präfekturen haben bereits seit Anfang 2025 stillschweigend die Praxis verschärft, nachdem Rundschreiben die Ausnahmegenehmigungen seltener machten und die Anforderungen an die „Assimilation“ erhöhten. Mit Inkrafttreten der neuen Sprachanforderungen und der verpflichtenden Staatsbürgerkundeprüfung zum 1. Januar wird aus einer bislang freiwilligen Praxis nun eine gesetzliche Pflicht.
Lexial empfiehlt den Personalabteilungen, alle laufenden Anträge, die vor dem 31. Dezember 2025 eingereicht wurden, zu überprüfen, da nur diese Anträge noch nach den bisher geltenden, weniger strengen Regeln geprüft werden können. Späte oder unvollständige Anträge müssen die Sprachstufen A2/B1/B2 erfüllen und das neue Prüfungszertifikat vorlegen, was zu Verzögerungen beim Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter führen kann.
Das Briefing weist zudem auf Unklarheiten hin: Wie die Präfekturen mit anhängigen Fällen umgehen werden, ob sich Bearbeitungsrückstände verschärfen und wie Berufungsgerichte den Begriff „Integration“ interpretieren, wenn der Staatsbürgerkundetest zum alleinigen Maßstab wird. Unternehmen werden dringend geraten, mehr Zeit einzuplanen und frühzeitig Nachweise über Französischkenntnisse ihrer Mitarbeiter zu sammeln.
Abschließend deutet die Kanzlei weitere Reformen an, darunter einen parlamentarischen Gesetzentwurf, der die staatlichen Gebühren im Laufe des Jahres 2026 erhöhen könnte. Bis dahin sollten Arbeitgeber das erste Quartal 2026 als Übergangsphase mit vielen Unsicherheiten betrachten und ihre Mobilitätspläne entsprechend anpassen.
Die Anwälte betonen, dass die eigentliche Veränderung kumulativ ist. Die Präfekturen haben bereits seit Anfang 2025 stillschweigend die Praxis verschärft, nachdem Rundschreiben die Ausnahmegenehmigungen seltener machten und die Anforderungen an die „Assimilation“ erhöhten. Mit Inkrafttreten der neuen Sprachanforderungen und der verpflichtenden Staatsbürgerkundeprüfung zum 1. Januar wird aus einer bislang freiwilligen Praxis nun eine gesetzliche Pflicht.
Lexial empfiehlt den Personalabteilungen, alle laufenden Anträge, die vor dem 31. Dezember 2025 eingereicht wurden, zu überprüfen, da nur diese Anträge noch nach den bisher geltenden, weniger strengen Regeln geprüft werden können. Späte oder unvollständige Anträge müssen die Sprachstufen A2/B1/B2 erfüllen und das neue Prüfungszertifikat vorlegen, was zu Verzögerungen beim Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter führen kann.
Das Briefing weist zudem auf Unklarheiten hin: Wie die Präfekturen mit anhängigen Fällen umgehen werden, ob sich Bearbeitungsrückstände verschärfen und wie Berufungsgerichte den Begriff „Integration“ interpretieren, wenn der Staatsbürgerkundetest zum alleinigen Maßstab wird. Unternehmen werden dringend geraten, mehr Zeit einzuplanen und frühzeitig Nachweise über Französischkenntnisse ihrer Mitarbeiter zu sammeln.
Abschließend deutet die Kanzlei weitere Reformen an, darunter einen parlamentarischen Gesetzentwurf, der die staatlichen Gebühren im Laufe des Jahres 2026 erhöhen könnte. Bis dahin sollten Arbeitgeber das erste Quartal 2026 als Übergangsphase mit vielen Unsicherheiten betrachten und ihre Mobilitätspläne entsprechend anpassen.
Quelle: Lexial Lawyers – Client Briefing
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