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Frankreich führt verpflichtende Prüfungen in französischer Sprache und Staatsbürgerkunde für Daueraufenthalt und Einbürgerung ein

Jan. 4, 2026
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Frankreich führt verpflichtende Prüfungen in französischer Sprache und Staatsbürgerkunde für Daueraufenthalt und Einbürgerung ein
Frankreich hat das Jahr 2026 mit einer der bedeutendsten Reformen seines Einwanderungssystems seit über einem Jahrzehnt eingeläutet. Ein am 1. Januar 2026 in Kraft getretenes Dekret verpflichtet Antragsteller für die meisten mehrjährigen Aufenthaltstitel, Zehnjahreskarten und Einbürgerungen nun dazu, sowohl einen Französisch-Sprachtest (mindestens Niveau A2 nach dem GER) als auch eine neue computerbasierte Prüfung zu den Werten, Institutionen und der Geschichte der Republik zu bestehen. Die am Silvesterabend im Journal Officiel veröffentlichten Maßnahmen setzen Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes 2024 um, die laut Regierung darauf abzielen, „die Integration durch Sprache und staatsbürgerliches Wissen zu stärken“.

Die verschärften Regeln gelten für eine breite Gruppe von Nicht-EU-Bürgern, darunter angestellte Arbeitnehmer mit lokalen Verträgen, Familiennachzug-Berechtigte, Unternehmer, Selbstständige und sogar hochqualifizierte Inhaber des Talent-Pass, sobald sie in die mehrjährige Aufenthaltsphase eintreten. Bisher mussten die meisten Antragsteller lediglich den Nachweis erbringen, an kostenlosen OFII-Sprachkursen teilzunehmen; die tatsächlichen Sprachkenntnisse wurden informell bei Terminen in der Präfektur geprüft. Im neuen System müssen Kandidaten die Tests bei zugelassenen Anbietern buchen und die Zertifikate hochladen, bevor ihre Akte bearbeitet wird. Das Nichtbestehen eines der Tests führt zu einer einjährigen „Bewährungskarte“, die nur einmal verlängert werden kann und die Unsicherheit im Aufenthaltsstatus für Betroffene verlängert.

Frankreich führt verpflichtende Prüfungen in französischer Sprache und Staatsbürgerkunde für Daueraufenthalt und Einbürgerung ein


Für Arbeitgeber bedeutet die Änderung längere Vorlaufzeiten und höhere Compliance-Kosten. Personalabteilungen müssen Sprachtrainings frühzeitig planen – insbesondere für Facharbeiter oder Familienangehörige, die im Arbeitsumfeld wenig Kontakt mit Französisch haben. Einwanderungsberater warnen, dass die Präfekturen bereits Rückstaus melden, da Tausende ausländische Bewohner versuchen, Testtermine zu sichern. Unternehmen mit großen entsandten Belegschaften wird empfohlen, Gruppentests zu buchen und Französischkurse in die Umzugskosten einzubeziehen.

Kritiker befürchten, dass die Regeln gut integrierte Arbeitnehmer ausschließen könnten, die zwar im Arbeitsalltag Französisch sprechen, aber mit formaler Grammatik Schwierigkeiten haben. Befürworter argumentieren hingegen, dass Sprachbeherrschung für den sozialen Zusammenhalt unerlässlich sei. Erste Rückmeldungen von Handelskammern sind gemischt: Tech-Unternehmen sehen die Hürde als bewältigbar an, während Bau- und Gastgewerbeunternehmen den Verlust erfahrener Mitarbeiter fürchten. Mobility-Manager sollten ihre Checklisten sofort aktualisieren, mit Kosten von 150 bis 250 Euro pro Test kalkulieren und eine dreimonatige Pufferzeit in die Verlängerungsfristen einplanen.

Blickt man voraus, hat das Innenministerium angedeutet, die Gültigkeit von Aufenthaltstiteln an kontinuierliche Sprachverbesserungen zu koppeln, was höhere Niveaus wie B1 oder B2 in Aussicht stellt. Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Frankreich sollten die Prüfungen 2026 daher als ersten Schritt einer längerfristigen Entwicklung hin zu kompetenzbasierten Einwanderungskontrollen verstehen.
Quelle: The Economic Times / Fragomen

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