
Eine ministerielle Verordnung vom 2. Januar 2026 bestätigt, dass das Mindestgehalt für zwei der wichtigsten französischen Arbeitserlaubniskategorien – den Talent-Pass (Qualifizierter Arbeitnehmer) und die EU-Blaue Karte – auf 39.582 € brutto pro Jahr angehoben wurde. Dieser Wert, der dem 1,5-fachen des nationalen Durchschnittslohns entspricht, ersetzt die bisherige Grenze von 35.891 € und gilt für alle neuen Anträge und Verlängerungen, die nach dem 29. August 2025 eingereicht werden. Für Bewerber der Blauen Karte gilt weiterhin eine höhere Schwelle von 59.373 € (1,8-faches des Durchschnittslohns).
Die Anpassung soll Frankreich im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte wettbewerbsfähig halten und gleichzeitig niedrig bezahlte Stellen ausschließen. Arbeitgeber, die Nicht-EU-Absolventen einstellen oder Spezialisten aus anderen EU-Staaten versetzen, müssen nun ihre Vertragsangebote und Budgetplanungen überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen. Personalabteilungen sollten zudem darauf achten, dass Gehaltserhöhungen im Land vor der Antragstellung wirksam werden, da die Präfekturen keine Unterlagen akzeptieren, die nur „voraussichtliche“ Vergütungen angeben.
Start-ups und Scale-ups – die häufig den Talent-Pass nutzen – stehen angesichts der angespannten Risikokapitalfinanzierung besonders unter Druck. Migrationsberater empfehlen, Personalentscheidungen vorzuziehen, damit Arbeitsverträge vor Inkrafttreten der neuen Gehaltsschwelle datiert werden können, auch wenn solche Rückdatierungen bei Prüfungen angefochten werden könnten.
Das Dekret legt außerdem eine Bearbeitungsfrist von 90 Tagen für Blaue-Karte-Anträge fest und erlaubt Inhabern einer nicht-französischen EU-Blauen Karte, ab dem ersten Tag zu arbeiten, sofern sie innerhalb eines Monats nach Ankunft eine französische Karte beantragen. Diese Vereinfachung soll die Mobilität innerhalb der EU erleichtern, könnte jedoch die Terminvergabesysteme der Präfekturen überlasten, die bereits mit den neuen Sprachtest-Regeln zu kämpfen haben.
Für Mobility-Manager lautet die Botschaft klar: Höhere Budgets einplanen, Anträge früher stellen und alle Nachweise – Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, unterschriebene Verträge – bereithalten, um das Einhalten der neuen Mindestgehaltsgrenze zu belegen.
Die Anpassung soll Frankreich im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte wettbewerbsfähig halten und gleichzeitig niedrig bezahlte Stellen ausschließen. Arbeitgeber, die Nicht-EU-Absolventen einstellen oder Spezialisten aus anderen EU-Staaten versetzen, müssen nun ihre Vertragsangebote und Budgetplanungen überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen. Personalabteilungen sollten zudem darauf achten, dass Gehaltserhöhungen im Land vor der Antragstellung wirksam werden, da die Präfekturen keine Unterlagen akzeptieren, die nur „voraussichtliche“ Vergütungen angeben.
Start-ups und Scale-ups – die häufig den Talent-Pass nutzen – stehen angesichts der angespannten Risikokapitalfinanzierung besonders unter Druck. Migrationsberater empfehlen, Personalentscheidungen vorzuziehen, damit Arbeitsverträge vor Inkrafttreten der neuen Gehaltsschwelle datiert werden können, auch wenn solche Rückdatierungen bei Prüfungen angefochten werden könnten.
Das Dekret legt außerdem eine Bearbeitungsfrist von 90 Tagen für Blaue-Karte-Anträge fest und erlaubt Inhabern einer nicht-französischen EU-Blauen Karte, ab dem ersten Tag zu arbeiten, sofern sie innerhalb eines Monats nach Ankunft eine französische Karte beantragen. Diese Vereinfachung soll die Mobilität innerhalb der EU erleichtern, könnte jedoch die Terminvergabesysteme der Präfekturen überlasten, die bereits mit den neuen Sprachtest-Regeln zu kämpfen haben.
Für Mobility-Manager lautet die Botschaft klar: Höhere Budgets einplanen, Anträge früher stellen und alle Nachweise – Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, unterschriebene Verträge – bereithalten, um das Einhalten der neuen Mindestgehaltsgrenze zu belegen.
Quelle: Jobbatical Blog
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