
Im Gespräch mit der Welt am Sonntag am 3. Januar enthüllte der österreichische Innenkommissar Magnus Brunner, dass die EU-Abschiebungen in den ersten drei Quartalen 2025 27 % der angeordneten Rückführungen erreichten – ein Anstieg von 19 % im Jahr 2023 und der höchste Wert seit 2019.
Brunner führte den Anstieg auf die kürzlich verabschiedeten Reformen im Bereich Migration und Asyl zurück – darunter beschleunigte Verfahren, erweiterte Haftkapazitäten und verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunftsländern. Dennoch betonte er, dass die Quote „bei weitem nicht ausreicht“ und kündigte weiteren Druck auf die Mitgliedstaaten an, um Abschiebungen zu beschleunigen und Verarbeitungszentren in Drittstaaten einzurichten.
Für Österreich, das im vergangenen Jahr einen Rückgang der Asylanträge um 35 % verzeichnete, verringert eine strengere EU-weite Durchsetzung den Anreiz für „Asylshopping“ und könnte die Verwaltungsbelastung der regionalen Behörden senken. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, deren Anträge abgelehnt wurden, sollten Kündigungs- und Rückführungsklauseln überprüfen, um arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Auch Global-Mobility-Teams müssen mögliche Folgewirkungen im Blick behalten, wie längere Sicherheitskontrollen für bestimmte Nationalitäten und strengere Dokumentenkontrollen an den Schengen-Grenzen – Faktoren, die die Einarbeitungszeiten von Mitarbeitern verlängern oder Geschäftsreisen erschweren könnten.
Brunner führte den Anstieg auf die kürzlich verabschiedeten Reformen im Bereich Migration und Asyl zurück – darunter beschleunigte Verfahren, erweiterte Haftkapazitäten und verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunftsländern. Dennoch betonte er, dass die Quote „bei weitem nicht ausreicht“ und kündigte weiteren Druck auf die Mitgliedstaaten an, um Abschiebungen zu beschleunigen und Verarbeitungszentren in Drittstaaten einzurichten.
Für Österreich, das im vergangenen Jahr einen Rückgang der Asylanträge um 35 % verzeichnete, verringert eine strengere EU-weite Durchsetzung den Anreiz für „Asylshopping“ und könnte die Verwaltungsbelastung der regionalen Behörden senken. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, deren Anträge abgelehnt wurden, sollten Kündigungs- und Rückführungsklauseln überprüfen, um arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Auch Global-Mobility-Teams müssen mögliche Folgewirkungen im Blick behalten, wie längere Sicherheitskontrollen für bestimmte Nationalitäten und strengere Dokumentenkontrollen an den Schengen-Grenzen – Faktoren, die die Einarbeitungszeiten von Mitarbeitern verlängern oder Geschäftsreisen erschweren könnten.
Quelle: The International