
Italien hat das ausstehende Protokoll zu seinem Grenzgängerabkommen mit der Schweiz von 2020 offiziell ratifiziert und am 21. Januar 2026 das Gesetz 217/2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Das im Mai 2024 unterzeichnete, aber noch auf die parlamentarische Zustimmung wartende Protokoll modernisiert ein jahrzehntealtes Steuersystem, das mit der hybriden Arbeitswelt nicht mehr Schritt halten konnte.
Wesentliche Änderungen umfassen:
• Eine Definition von „Telearbeit“, die die im Wohnsitzland (Italien oder Schweiz) geleistete Fernarbeit auf maximal 40 % der Gesamtarbeitszeit begrenzt, bevor die Steuerpflicht wechselt.
• Einen automatischen Austausch von Gehaltsdaten zwischen den italienischen und schweizerischen Steuerbehörden ab 2027, der die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.
• Eine vereinfachte Pauschalsteueroption für neue italienische Grenzgänger, die 25 % der in der Schweiz gezahlten Einkommenssteuer beträgt und den doppelten Steueraufwand eliminiert.
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald beide Länder ihre Ratifikationsurkunden austauschen – voraussichtlich Mitte 2026 – und ersetzt die temporäre Telearbeitsvereinbarung aus der Corona-Zeit, die in diesem Jahr ausläuft.
Für die mehr als 80.000 Italiener, die täglich die Grenze überqueren (und die wachsende Zahl, die nun teilweise von zu Hause aus arbeitet), bringt das Abkommen lang ersehnte Klarheit darüber, wo Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerpflichten liegen. Arbeitgeber müssen nun Zeiterfassungssysteme anpassen, Entsendungsverträge aktualisieren und A1-Bescheinigungen für Mitarbeiter sichern, die die 40 %-Grenze überschreiten. Berater empfehlen, die Arbeitsmuster der Beschäftigten Anfang 2026 genau zu erfassen, um unerwartete Gehaltskorrekturen nach Inkrafttreten des Protokolls zu vermeiden.
Wesentliche Änderungen umfassen:
• Eine Definition von „Telearbeit“, die die im Wohnsitzland (Italien oder Schweiz) geleistete Fernarbeit auf maximal 40 % der Gesamtarbeitszeit begrenzt, bevor die Steuerpflicht wechselt.
• Einen automatischen Austausch von Gehaltsdaten zwischen den italienischen und schweizerischen Steuerbehörden ab 2027, der die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.
• Eine vereinfachte Pauschalsteueroption für neue italienische Grenzgänger, die 25 % der in der Schweiz gezahlten Einkommenssteuer beträgt und den doppelten Steueraufwand eliminiert.
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald beide Länder ihre Ratifikationsurkunden austauschen – voraussichtlich Mitte 2026 – und ersetzt die temporäre Telearbeitsvereinbarung aus der Corona-Zeit, die in diesem Jahr ausläuft.
Für die mehr als 80.000 Italiener, die täglich die Grenze überqueren (und die wachsende Zahl, die nun teilweise von zu Hause aus arbeitet), bringt das Abkommen lang ersehnte Klarheit darüber, wo Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerpflichten liegen. Arbeitgeber müssen nun Zeiterfassungssysteme anpassen, Entsendungsverträge aktualisieren und A1-Bescheinigungen für Mitarbeiter sichern, die die 40 %-Grenze überschreiten. Berater empfehlen, die Arbeitsmuster der Beschäftigten Anfang 2026 genau zu erfassen, um unerwartete Gehaltskorrekturen nach Inkrafttreten des Protokolls zu vermeiden.
Quelle: Orbitax