
Am 26. Januar veröffentlichte die Canada Border Services Agency die Zollmitteilung 26-02, in der erläutert wird, wie Importeure die Rückerstattung der 25-prozentigen Zusatzsteuer auf bestimmte Stahlprodukte, die 2025 eingeführt wurde, beantragen können. Obwohl sich die Hinweise hauptsächlich an Teams für Handels-Compliance richten, haben sie auch indirekte Auswirkungen auf die Unternehmensmobilität und Projektlogistik, die auf zollpflichtige temporäre Importe angewiesen sind.
Die Mitteilung beschreibt die Verfahren für Waren, die am oder vor dem 1. August 2025 „auf dem Weg nach Kanada“ waren, sowie für die in der Remission Order aufgeführten Stahlklassen. Importeure müssen spezielle Genehmigungscodes (25-0976A oder 25-0976B) in den Commercial Accounting Declarations im CBSA Assessment and Revenue Management (CARM)-Portal vermerken und Nachweise wie Frachtbriefe oder Ladungskontrolldokumente aufbewahren. Anträge müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Einfuhr gestellt werden.
Warum das für Mobility-Experten relevant ist: Große Unternehmensumzüge beinhalten oft übergroße Ausrüstung, modulare Büroeinheiten oder Ausstellungsmaterialien, die unter die betroffenen Zolltarifnummern fallen können. Wird der korrekte Remissionscode nicht angewendet, können die Projektkosten steigen oder die Wiederausfuhrpläne erschwert werden. Steuerberater im Bereich Mobility weisen zudem darauf hin, dass die Rückerstattung falsch gezahlter Zusatzsteuern nicht trivial ist – Unternehmen müssen eigenständig Korrekturen über CARM einreichen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Die CBSA-Mitteilung betont, dass temporäre Importe, die Anspruch auf vollständige Zoll- und GST-Befreiung haben, mit einem BSF865 Temporary Admission Permit oder einem A.T.A. Carnet dokumentiert werden müssen, während solche mit teilweiser Befreiung im CARM-System erfasst werden müssen. Unternehmen, die nach Inkrafttreten der Stahlzusatzsteuer Kapitalprojekte mobilisieren, sollten ihre Lieferantenverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass Klauseln zur Anspruchsberechtigung auf Remission enthalten sind.
Obwohl die Maßnahme Waren und nicht Personen betrifft, ist sie Teil der umfassenderen Modernisierungsagenda des „Border Plan“, die auch reisendenorientierte Initiativen wie Vorausmeldungen und Gesichtserkennungs-E-Gates umfasst. Praktiker sollten mit ähnlichen detaillierten Anleitungen rechnen, wenn Kanada sein lang erwartetes „Free-Flow Transit“-Modell für Anschlussfluggäste einführt.
Die Mitteilung beschreibt die Verfahren für Waren, die am oder vor dem 1. August 2025 „auf dem Weg nach Kanada“ waren, sowie für die in der Remission Order aufgeführten Stahlklassen. Importeure müssen spezielle Genehmigungscodes (25-0976A oder 25-0976B) in den Commercial Accounting Declarations im CBSA Assessment and Revenue Management (CARM)-Portal vermerken und Nachweise wie Frachtbriefe oder Ladungskontrolldokumente aufbewahren. Anträge müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Einfuhr gestellt werden.
Warum das für Mobility-Experten relevant ist: Große Unternehmensumzüge beinhalten oft übergroße Ausrüstung, modulare Büroeinheiten oder Ausstellungsmaterialien, die unter die betroffenen Zolltarifnummern fallen können. Wird der korrekte Remissionscode nicht angewendet, können die Projektkosten steigen oder die Wiederausfuhrpläne erschwert werden. Steuerberater im Bereich Mobility weisen zudem darauf hin, dass die Rückerstattung falsch gezahlter Zusatzsteuern nicht trivial ist – Unternehmen müssen eigenständig Korrekturen über CARM einreichen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Die CBSA-Mitteilung betont, dass temporäre Importe, die Anspruch auf vollständige Zoll- und GST-Befreiung haben, mit einem BSF865 Temporary Admission Permit oder einem A.T.A. Carnet dokumentiert werden müssen, während solche mit teilweiser Befreiung im CARM-System erfasst werden müssen. Unternehmen, die nach Inkrafttreten der Stahlzusatzsteuer Kapitalprojekte mobilisieren, sollten ihre Lieferantenverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass Klauseln zur Anspruchsberechtigung auf Remission enthalten sind.
Obwohl die Maßnahme Waren und nicht Personen betrifft, ist sie Teil der umfassenderen Modernisierungsagenda des „Border Plan“, die auch reisendenorientierte Initiativen wie Vorausmeldungen und Gesichtserkennungs-E-Gates umfasst. Praktiker sollten mit ähnlichen detaillierten Anleitungen rechnen, wenn Kanada sein lang erwartetes „Free-Flow Transit“-Modell für Anschlussfluggäste einführt.
Quelle: Canada Border Services Agency