
Spät am 28. Januar verabschiedete der Sejm eine heiß diskutierte Änderung, die den Zugang von Nicht-Polen zu staatlichen Leistungen grundlegend verändern wird. Nach dem neuen Gesetz müssen Ausländer – darunter etwa eine Million Ukrainer, die noch in Polen leben – eine aktive, beitragspflichtige Beschäftigung nachweisen, um die zentrale „800+“-Kinderbeihilfe sowie die meisten Gesundheitsleistungen zu erhalten. Präsident Karol Nawrocki hatte im August einen früheren Entwurf mit der Begründung abgelehnt, dass Sozialleistungen an Steuerbeiträge gekoppelt sein müssen; der überarbeitete Gesetzentwurf erfüllt diese Forderung und wurde mit einer parteiübergreifenden Mehrheit von 276 zu 159 Stimmen angenommen.
Praktisch führt das Gesetz einen „Arbeit-für-Sozialleistungen“-Test ein. Eltern müssen vor der Online-Antragstellung mindestens einen Monat lang ZUS-Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) im vorangegangenen Quartal nachweisen. Ausnahmen gelten nur für Pflegepersonen von behinderten Kindern. Das Familienministerium rechnet mit Einsparungen von jährlich 4 Milliarden PLN (ca. 900 Millionen Euro), die in den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur investiert werden sollen.
Für Mobility- und HR-Teams ist der Zeitplan eng. Bestehende Leistungsempfänger erhalten Zahlungen nur noch bis zum 31. Januar. Ab dem 1. Februar müssen sie neue Beschäftigungsnachweise vorlegen, sonst entfällt die Beihilfe bis zur Überprüfung. Arbeitgeber sehen sich daher mit einem Anstieg von Anfragen zu Gehaltsbescheinigungen und PESEL-Bestätigungen konfrontiert; eine verzögerte Reaktion könnte dazu führen, dass Mitarbeitende ohne Einkommensunterstützung dastehen, was das Risiko von Fluktuation erhöht.
Rechtsberater warnen zudem, dass die Änderung mit den polnischen Einwanderungsbestimmungen verknüpft ist: Viele befristete Aufenthaltstitel verpflichten bereits zur Arbeit beim Sponsorunternehmen. Ein Jobverlust gefährdet nun sowohl den legalen Aufenthalt als auch das Familieneinkommen, was Kündigungsentscheidungen zusätzlich erschwert. Unternehmen sollten ihre Entlassungspläne überprüfen und Übergangsunterstützung für betroffene ausländische Mitarbeitende in Betracht ziehen.
Politisch setzt Warschau darauf, dass strengere Anspruchsvoraussetzungen die öffentliche Sorge um Sozialtourismus entschärfen und gleichzeitig die Arbeitsmarktteilnahme fördern. Die Nachbarländer Deutschland und Tschechien beobachten die Entwicklung genau, da sie ähnliche Reformen für ihre ukrainischen Diasporas erwägen.
Praktisch führt das Gesetz einen „Arbeit-für-Sozialleistungen“-Test ein. Eltern müssen vor der Online-Antragstellung mindestens einen Monat lang ZUS-Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge) im vorangegangenen Quartal nachweisen. Ausnahmen gelten nur für Pflegepersonen von behinderten Kindern. Das Familienministerium rechnet mit Einsparungen von jährlich 4 Milliarden PLN (ca. 900 Millionen Euro), die in den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur investiert werden sollen.
Für Mobility- und HR-Teams ist der Zeitplan eng. Bestehende Leistungsempfänger erhalten Zahlungen nur noch bis zum 31. Januar. Ab dem 1. Februar müssen sie neue Beschäftigungsnachweise vorlegen, sonst entfällt die Beihilfe bis zur Überprüfung. Arbeitgeber sehen sich daher mit einem Anstieg von Anfragen zu Gehaltsbescheinigungen und PESEL-Bestätigungen konfrontiert; eine verzögerte Reaktion könnte dazu führen, dass Mitarbeitende ohne Einkommensunterstützung dastehen, was das Risiko von Fluktuation erhöht.
Rechtsberater warnen zudem, dass die Änderung mit den polnischen Einwanderungsbestimmungen verknüpft ist: Viele befristete Aufenthaltstitel verpflichten bereits zur Arbeit beim Sponsorunternehmen. Ein Jobverlust gefährdet nun sowohl den legalen Aufenthalt als auch das Familieneinkommen, was Kündigungsentscheidungen zusätzlich erschwert. Unternehmen sollten ihre Entlassungspläne überprüfen und Übergangsunterstützung für betroffene ausländische Mitarbeitende in Betracht ziehen.
Politisch setzt Warschau darauf, dass strengere Anspruchsvoraussetzungen die öffentliche Sorge um Sozialtourismus entschärfen und gleichzeitig die Arbeitsmarktteilnahme fördern. Die Nachbarländer Deutschland und Tschechien beobachten die Entwicklung genau, da sie ähnliche Reformen für ihre ukrainischen Diasporas erwägen.
Quelle: Ukrinform
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