
Die polnische Business-Immigrationsgemeinschaft erhält erstmals einen Ausblick darauf, wie das Leben nach dem 4. März 2026 aussehen wird – dem Datum, an dem das derzeitige „UKR“-Sonderregime für Menschen, die vor Russlands Invasion in der Ukraine geflohen sind, ausläuft.
In einem 60-minütigen Webinar, das am 28. Januar 2026 von der globalen Einwanderungskanzlei Fragomen angekündigt wurde, erläuterten leitende Berater der Warschauer Niederlassung den Entwurf der Gesetzgebung, die das Innenministerium (MSWiA) derzeit finalisiert. Demnach sollen ukrainische Staatsbürger künftig drei Hauptwege haben, um in Polen zu bleiben und zu arbeiten:
1. Eine beschleunigte befristete Aufenthaltserlaubnis, die den bestehenden UKR-Status in eine neue „CUKR“-Aufenthaltskarte umwandelt, gültig für bis zu drei Jahre;
2. Eine reguläre befristete Aufenthaltserlaubnis, die an einen polnischen Arbeitsvertrag oder eine Funktion als Vorstandsmitglied gebunden ist;
3. Eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis für Personen, die bereits mindestens fünf Jahre in Polen gelebt haben.
Die wohl bedeutendste Änderung für Arbeitgeber ist das Ende des bisherigen „Nur-Meldeverfahren“, das es Unternehmen erlaubte, UKR-Begünstigte einfach durch eine elektronische Meldung beim Arbeitsamt einzustellen. Ab dem 5. März 2026 benötigt jeder ukrainische Staatsbürger – egal ob unter temporärem Schutz oder mit regulärem Visum eingereist – eine formelle Arbeitserlaubnis, die entweder in der befristeten Aufenthaltserlaubnis integriert oder als eigenständige Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Personalabteilungen stehen somit vor einem engen Zeitplan: Alle vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingereichten Meldungen bleiben nur bis zum früheren der beiden Termine – dem angegebenen Enddatum oder dem 31. Dezember 2026 – gültig.
Der Entwurf klärt zudem die Sozialversicherungspflichten. Während UKR-Begünstigte derzeit von vereinfachten Anmeldeverfahren profitieren, werden ihre Beiträge und Leistungen künftig mit denen anderer Drittstaatsangehöriger gleichgestellt. Fragomen rät den Gehaltsabrechnungsabteilungen, mit höheren ZUS-Kosten zu rechnen und die Mitarbeiterlisten auf Personen zu überprüfen, deren auf UKR basierende PESEL-Nummer ablaufen könnte.
Abschließend hob das Webinar eine Reihe praktischer Schritte hervor, die multinationale Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist ergreifen sollten: (a) Identifikation ukrainischer Mitarbeiter, deren Reisepässe vor 2028 ablaufen, da ein gültiges Reisedokument für die Abholung der neuen CUKR-Karte erforderlich ist; (b) Umstellung von Meldungen für entsandte Arbeitnehmer (UD-8) auf vollständige Arbeitserlaubnis-Anträge; (c) frühzeitige Reservierung von Terminen zur biometrischen Erfassung bei den Woiwodschaftsämtern – die ersten Termine in Warschau für März sind bereits vergeben.
Polen beherbergt mit rund 1,3 Millionen Menschen laut aktuellen Angaben der Grenzschutzbehörde die größte ukrainische Diaspora in der EU. Der Übergang nach dem UKR-Regime wird daher eines der größten Projekte im Bereich Unternehmensimmigration im Jahr 2026 sein. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können ihre Schlüsselkräfte im Land halten und teure Projektverzögerungen durch fehlende Arbeitserlaubnisse vermeiden.
In einem 60-minütigen Webinar, das am 28. Januar 2026 von der globalen Einwanderungskanzlei Fragomen angekündigt wurde, erläuterten leitende Berater der Warschauer Niederlassung den Entwurf der Gesetzgebung, die das Innenministerium (MSWiA) derzeit finalisiert. Demnach sollen ukrainische Staatsbürger künftig drei Hauptwege haben, um in Polen zu bleiben und zu arbeiten:
1. Eine beschleunigte befristete Aufenthaltserlaubnis, die den bestehenden UKR-Status in eine neue „CUKR“-Aufenthaltskarte umwandelt, gültig für bis zu drei Jahre;
2. Eine reguläre befristete Aufenthaltserlaubnis, die an einen polnischen Arbeitsvertrag oder eine Funktion als Vorstandsmitglied gebunden ist;
3. Eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis für Personen, die bereits mindestens fünf Jahre in Polen gelebt haben.
Die wohl bedeutendste Änderung für Arbeitgeber ist das Ende des bisherigen „Nur-Meldeverfahren“, das es Unternehmen erlaubte, UKR-Begünstigte einfach durch eine elektronische Meldung beim Arbeitsamt einzustellen. Ab dem 5. März 2026 benötigt jeder ukrainische Staatsbürger – egal ob unter temporärem Schutz oder mit regulärem Visum eingereist – eine formelle Arbeitserlaubnis, die entweder in der befristeten Aufenthaltserlaubnis integriert oder als eigenständige Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Personalabteilungen stehen somit vor einem engen Zeitplan: Alle vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingereichten Meldungen bleiben nur bis zum früheren der beiden Termine – dem angegebenen Enddatum oder dem 31. Dezember 2026 – gültig.
Der Entwurf klärt zudem die Sozialversicherungspflichten. Während UKR-Begünstigte derzeit von vereinfachten Anmeldeverfahren profitieren, werden ihre Beiträge und Leistungen künftig mit denen anderer Drittstaatsangehöriger gleichgestellt. Fragomen rät den Gehaltsabrechnungsabteilungen, mit höheren ZUS-Kosten zu rechnen und die Mitarbeiterlisten auf Personen zu überprüfen, deren auf UKR basierende PESEL-Nummer ablaufen könnte.
Abschließend hob das Webinar eine Reihe praktischer Schritte hervor, die multinationale Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist ergreifen sollten: (a) Identifikation ukrainischer Mitarbeiter, deren Reisepässe vor 2028 ablaufen, da ein gültiges Reisedokument für die Abholung der neuen CUKR-Karte erforderlich ist; (b) Umstellung von Meldungen für entsandte Arbeitnehmer (UD-8) auf vollständige Arbeitserlaubnis-Anträge; (c) frühzeitige Reservierung von Terminen zur biometrischen Erfassung bei den Woiwodschaftsämtern – die ersten Termine in Warschau für März sind bereits vergeben.
Polen beherbergt mit rund 1,3 Millionen Menschen laut aktuellen Angaben der Grenzschutzbehörde die größte ukrainische Diaspora in der EU. Der Übergang nach dem UKR-Regime wird daher eines der größten Projekte im Bereich Unternehmensimmigration im Jahr 2026 sein. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können ihre Schlüsselkräfte im Land halten und teure Projektverzögerungen durch fehlende Arbeitserlaubnisse vermeiden.
Quelle: Fragomen