
Das italienische Außenministerium gab am 10. Februar bekannt, dass das zweite Protokoll zur Änderung des Grenzgängerabkommens zwischen Italien und der Schweiz von 2020 am 9. Februar 2026 in Kraft getreten ist. Die Meldung wurde am 12. Februar von Bloomberg Tax veröffentlicht. Das Protokoll regelt abschließend die Quellensteuer- und Informationsaustauschbestimmungen für rund 80.000 Pendler, die in den italienischen Regionen Lombardei und Piemont wohnen, aber in den Schweizer Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis arbeiten.
Wesentliche Änderungen umfassen eine schrittweise Senkung der Schweizer Quellensteuer von 80 % auf 60 % über drei Jahre sowie eine engere Datenübermittlung zwischen den kantonalen Steuerämtern der Schweiz und der italienischen Agenzia delle Entrate. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gleichzeitig eine korrekte Anrechnung der Steuern in Italien sicherzustellen. Arbeitgeber müssen nun Bruttolöhne und einbehaltene Schweizer Steuern über eine verbesserte elektronische Plattform melden, die mit den Gehaltssystemen beider Länder kompatibel ist.
Für Mobilitätsmanager ist die sofortige Handlungsempfehlung die Anpassung der Gehaltsabrechnung: Schweizer Unternehmen, die in Italien ansässige Mitarbeiter beschäftigen, müssen ab dem 1. März 2026 die Quellensteuersätze aktualisieren und überarbeitete Gehaltsbescheinigungen ausstellen. Grenzgänger mit G-Bewilligungen sollten über mögliche Auswirkungen auf den Cashflow informiert werden, da die endgültigen italienischen Steuerabrechnungen nur noch Schweizer Steuern anrechnen, die über den neuen Echtzeit-Datenaustausch nachgewiesen werden.
Unternehmen, die Mitarbeiter für Kurzprojekte unter 90 Tagen aus der Schweiz nach Italien entsenden, sollten beachten, dass das Protokoll die Sozialversicherungsregeln nicht ändert, jedoch klarstellt, dass Arbeitstage in Italien zusammen mit den Grenzgängertagen zur 183-Tage-Grenze für die Steueransässigkeit zählen.
Das Abkommen beseitigt einen langjährigen Streitpunkt in den bilateralen Beziehungen und wird voraussichtlich die Fachkräftebasis für Finanz- und Life-Science-Unternehmen im Tessin stabilisieren, die auf italienische Softwareentwickler, Labortechniker und Kundendienstspezialisten angewiesen sind.
Wesentliche Änderungen umfassen eine schrittweise Senkung der Schweizer Quellensteuer von 80 % auf 60 % über drei Jahre sowie eine engere Datenübermittlung zwischen den kantonalen Steuerämtern der Schweiz und der italienischen Agenzia delle Entrate. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gleichzeitig eine korrekte Anrechnung der Steuern in Italien sicherzustellen. Arbeitgeber müssen nun Bruttolöhne und einbehaltene Schweizer Steuern über eine verbesserte elektronische Plattform melden, die mit den Gehaltssystemen beider Länder kompatibel ist.
Für Mobilitätsmanager ist die sofortige Handlungsempfehlung die Anpassung der Gehaltsabrechnung: Schweizer Unternehmen, die in Italien ansässige Mitarbeiter beschäftigen, müssen ab dem 1. März 2026 die Quellensteuersätze aktualisieren und überarbeitete Gehaltsbescheinigungen ausstellen. Grenzgänger mit G-Bewilligungen sollten über mögliche Auswirkungen auf den Cashflow informiert werden, da die endgültigen italienischen Steuerabrechnungen nur noch Schweizer Steuern anrechnen, die über den neuen Echtzeit-Datenaustausch nachgewiesen werden.
Unternehmen, die Mitarbeiter für Kurzprojekte unter 90 Tagen aus der Schweiz nach Italien entsenden, sollten beachten, dass das Protokoll die Sozialversicherungsregeln nicht ändert, jedoch klarstellt, dass Arbeitstage in Italien zusammen mit den Grenzgängertagen zur 183-Tage-Grenze für die Steueransässigkeit zählen.
Das Abkommen beseitigt einen langjährigen Streitpunkt in den bilateralen Beziehungen und wird voraussichtlich die Fachkräftebasis für Finanz- und Life-Science-Unternehmen im Tessin stabilisieren, die auf italienische Softwareentwickler, Labortechniker und Kundendienstspezialisten angewiesen sind.
Quelle: Bloomberg Tax