
Ein lang erwartetes Protokoll zur Änderung des Abkommens von 2020 zwischen Italien und der Schweiz zur Besteuerung von Grenzgängern wurde am 19. Januar 2026 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht und fand am 22. Februar Eingang in die Fachpresse für Geschäftsreisen. Das italienische Mobilitätsportal Missionline berichtet, dass Grenzgänger nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden bis zu 25 Prozent ihrer jährlichen Arbeitszeit von ihrem Wohnsitz im Wohnstaat aus arbeiten können, ohne ihren privilegierten Grenzgängerstatus zu verlieren. Nach den bisherigen Regelungen führte jede nennenswerte Arbeit im Homeoffice zum Verlust des Grenzgängerstatus, was eine volle Einkommensteuerpflicht in beiden Staaten und die Notwendigkeit für Unternehmen bedeutete, zwei parallele Gehaltsabrechnungen zu führen. Die neue 25-Prozent-Toleranz schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für eine hybride Arbeitsrealität, die sich bereits während der Pandemie verbreitet hatte, bisher aber nur auf vorübergehenden, unverbindlichen Leitlinien beruhte. Entscheidend ist auch, dass das Protokoll bestätigt, dass Grenzgänger aus geschäftlichen Gründen bis zu 45 Arbeitstage pro Jahr von der täglichen Rückkehrpflicht befreit sind – eine wichtige Regelung für Berater und Außendienstingenieure, die über die Grenzregion hinaus reisen. Auf Unternehmensseite müssen Personal- und Lohnbuchhaltungsteams nun Zeiterfassungssysteme einführen, die die Einhaltung der 25-Prozent-Grenze und der 45-Tage-Reiseerlaubnis nachweisen. Steuerverantwortliche begrüßen die Möglichkeit, hochqualifizierte Mitarbeiter weiterhin in den italienischen Seenregionen oder im Tessin zu beschäftigen und gleichzeitig grenzüberschreitend tätig zu sein. Unternehmen mit „Smart-Working“-Richtlinien können hybride Arbeitsmodelle nun vertraglich festlegen, ohne dass auf beiden Seiten unerwartete Sozialversicherungsbeiträge drohen. Für Entsandte und ihre Familien bedeutet die Änderung weniger Pendelverkehr, geringere Transportkosten und eine bessere Work-Life-Balance. Grenzregionen, die bereits mit Wohnraummangel kämpfen, erwarten durch die Maßnahme eine Entlastung der Straßen und Bahnen zu Stoßzeiten. Die Kantone Tessin und Graubünden, wo täglich mehr als 80.000 italienische Bewohner die Grenze passieren, begrüßen die Klarstellung, während italienische Wirtschaftsverbände sie als Voraussetzung sehen, um Talente in den Grenzprovinzen zu halten. Obwohl die rechtlichen Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten, empfehlen Experten, Nachweise über im Ausland gearbeitete Tage für 2024-25 zu sammeln, um bei künftigen Prüfungen gewappnet zu sein. Beide Regierungen müssen noch ihre internen Notifizierungen abschließen, bevor das Protokoll formell in Kraft tritt, doch Fachleute sind sich einig, dass der Text bereits jetzt eine ausreichende rechtliche Grundlage für Arbeitgeber bietet, um zu handeln.
Quelle: Missionline
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