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Österreichisch-schweizerisches Abkommen erlaubt grenzüberschreitenden Bussen, lokale Fahrgäste aufzunehmen und erhöht Pendlerflexibilität

März 14, 2026
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Österreichisch-schweizerisches Abkommen erlaubt grenzüberschreitenden Bussen, lokale Fahrgäste aufzunehmen und erhöht Pendlerflexibilität
Spät am Freitagabend (13. März 2026) bestätigte das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), dass eine begrenzte Kabotage-Ausnahme für planmäßige Bus- und Reisebusverkehre an der Grenze Vorarlberg–St. Gallen mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist. Das mit dem Schweizer Bundesamt für Verkehr ausgehandelte Pilotprojekt erlaubt registrierten Betreibern auf drei transalpinen Linien, Inlandsfahrkarten auf der „anderen“ Seite der Grenze zu verkaufen – eine Praxis, die bisher durch die EU-Verordnung 1073/2009 und das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der Schweiz untersagt war. Ziel ist es, Fahrplanlücken in dünn besiedelten Gemeinden im Rheintal zu schließen, wo Bahnverbindungen selten sind. Pendler, die zu Industriegebieten rund um Dornbirn und Hohenems oder zu den Schweizer Pharmaclustern in St. Gallen fahren, können nun denselben Bus für kurze innerösterreichische oder innerschweizerische Strecken nutzen, ohne an der Grenze auf lokale Verbindungen umsteigen zu müssen. Betreiber sind verpflichtet, monatlich Passagierstatistiken an beide Regulierungsbehörden zu melden; sollte eine Quersubventionierung bestehender ÖPNV-Verpflichtungen den Wettbewerb verzerren, kann die Ausnahme widerrufen werden. Für Arbeitgeber mit Schichtarbeitern auf der jeweils anderen Grenzseite verspricht die Änderung verlässlichere Ankunftszeiten und könnte den Bedarf an teuren Mitarbeitershuttles verringern. Auch Tourismusverbände erwarten reibungslosere durchgehende Verbindungen für Wanderer, die die Regionen Appenzell und Bregenzerwald ohne Auto erreichen wollen. Das BMK kündigte an, die Daten nach sechs Monaten auszuwerten und über eine Ausweitung des Modells auf die Korridore Salzburg–Bayern und Tirol–Graubünden zu entscheiden. Mobilitätsmanager sollten ihre Reisekonzepte an die neuen Ticketoptionen anpassen und die Tarifstrukturen beobachten, die sich bis zur Integration in die Verkehrsverbund-Tarifsysteme noch verändern können.
Quelle: European Commission Border Focal Point Network update

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