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Deutsches Gericht erklärt verlängerte Kontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Bayern für rechtswidrig

Apr. 11, 2026
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Deutsches Gericht erklärt verlängerte Kontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Bayern für rechtswidrig
In einem wegweisenden Urteil vom 10. April 2026 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vier von der Bundespolizei im Jahr 2022–23 durchgeführte Stichprobenkontrollen in Zügen und Bussen aus Österreich für rechtswidrig. Das Gericht befand, dass die wiederholten sechsmonatigen Verlängerungen der innerdeutschen Schengen-Binnengrenzkontrollen durch Berlin nicht die nach EU-Recht und aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderliche „neue, ernsthafte Bedrohung“ begründeten. Seit der Flüchtlingskrise 2015 hält Deutschland Kontrollen an der österreichischen Grenze aufrecht und verlängert diese alle sechs Monate. Kläger – in diesem Fall ein in Wien lebender Deutscher, zuvor ein österreichischer Pendler – argumentierten, dass die pauschalen Kontrollen ihre Freizügigkeitsrechte verletzten. Der VGH stimmte zu und stellte fest, dass allgemeine Hinweise auf eine „anhaltende Sekundärmigration“ nicht ausreichten, um die Beweispflicht zu erfüllen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Bundesinnenministerium kann vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Praktisch laufen die Kontrollen vorerst weiter, doch der rechtliche Druck auf Deutschland (und indirekt auch auf Österreich, das an der slowenischen Grenze ähnliche Maßnahmen ergreift) wächst, die langanhaltenden pauschalen Kontrollen durch risikobasierte Stichproben zu ersetzen. Für Grenzpendler und Geschäftsreisende unterstreicht die Entscheidung die unsichere Rechtslage bei den bis zu 20 Minuten verlängernden Ausweiskontrollen an Bord der Züge zwischen München und Salzburg. Sollte das Urteil von höheren Instanzen bestätigt werden, könnten Reisen für Unternehmen reibungsloser verlaufen – gleichzeitig aber auch die Chancen sinken, unerlaubt aufhältige Arbeitnehmer im Inland zu erfassen. Politische Analysten weisen darauf hin, dass der Fall die EU-Debatten über eine Reform des Schengener Grenzkodex beeinflussen könnte, der derzeit bis zu zwei Jahre innere Kontrollen in „außergewöhnlichen Umständen“ erlaubt, aber wegen Schlupflöchern stark kritisiert wird.
Quelle: dpa / inSüdthüringen

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