
Das am 28. April unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen Indien und Neuseeland gilt als Indiens mobilitätsfreundlichstes Handelsabkommen bisher. Im Rahmen des Abkommens können jährlich bis zu 5.000 indische Fachkräfte ein temporäres Arbeitsvisum für Aufenthalte von bis zu drei Jahren in Schlüsselbranchen mit Fachkräftemangel wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Bauwesen erhalten. Auch Studierende profitieren: Indische Staatsangehörige, die an neuseeländischen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind, dürfen während des Semesters 20 Stunden pro Woche arbeiten und erhalten – besonders wichtig – verlängerte Post-Study-Work-Visa (drei Jahre für Bachelor- und Masterabschlüsse in MINT-Fächern, vier Jahre für Promotionen). Eine separate Working-Holiday-Quote von 1.000 Plätzen ermöglicht jungen Indern im Alter von 18 bis 30 Jahren, bis zu 12 Monate in Neuseeland zu leben und zu arbeiten. Für indische Unternehmen schafft das Talentkapitel einen verlässlichen Rahmen für die Entsendung von Mitarbeitern zu Kundenprojekten, dank transparenter Bearbeitungszeiten und einer gemeinsam verwalteten Liste mit Fachkräftemangelberufen, die alle sechs Monate überprüft wird. Das Abkommen erkennt zudem Ayurveda-Praktiker, Yoga-Lehrer und Köche der indischen Küche an und erweitert so die Möglichkeiten über MINT-Berufe hinaus. Neuseeland erhält im Gegenzug schrittweise zollfreien Zugang für Milchprodukte und Kiwifrüchte, wobei die Verantwortlichen betonen, dass die Mobilität von Talenten das „zwischenmenschliche Bindeglied“ ist, das das Abkommen zum Erfolg führen wird. Beide Regierungen werden ein digitales Verifizierungssystem testen, das Indiens DigiLocker mit Neuseelands RealMe verbindet, um Dokumentenfälschungen bei Visaanträgen zu verhindern. Das Freihandelsabkommen muss noch vom neuseeländischen Parlament und dem indischen Kabinett ratifiziert werden, doch Handelsrechtler rechnen damit, dass die Mobilitätsregelungen bereits ab August 2026 vorläufig in Kraft treten. Unternehmen, die Personaltransfers planen, sollten die Empfehlungen des gemeinsamen Ausschusses zu Berufskatalogen und Mindestgehaltsgrenzen im Blick behalten, die 60 Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht werden.
Quelle: The Times of India
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