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Ihre Rechte kennen: VAE klären auf, dass Arbeitnehmer keine Ausreisegenehmigung des Arbeitgebers benötigen – Reiseverbotsrichtlinien aktualisiert

Mai 17, 2026
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Ihre Rechte kennen: VAE klären auf, dass Arbeitnehmer keine Ausreisegenehmigung des Arbeitgebers benötigen – Reiseverbotsrichtlinien aktualisiert
Das Rechtsinformationsportal Commoner Law hat am 16. Mai seinen Abschnitt zu den Arbeitsrechten in den VAE aktualisiert, um einen hartnäckigen Mythos auszuräumen: Arbeitnehmer im Privatsektor benötigen keine Zustimmung ihres Arbeitgebers, um das Land zu verlassen. Unter Berufung auf das Bundesdekret-Gesetz 33/2021 und die Kabinettsverordnung 1/2022 bestätigt die Erklärung, dass die VAE das System der arbeitgeberkontrollierten Ausreisegenehmigungen bereits vor Jahren abgeschafft haben und Arbeitnehmer frei ausreisen dürfen, solange ihr Aufenthaltsvisum oder die Nachfrist gültig ist.

Der Artikel stellt die VAE demgegenüber Kuwait gegenüber, das 2025 ein Ausreisegenehmigungssystem wieder eingeführt hat, und gibt praktische Hinweise für Reisende – etwa die Nutzung der ICA-Smart-Service-Apps und die Sicherstellung, dass der Arbeitgeber Visa nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß storniert hat. Zudem werden Bußgelder bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer (50 AED pro Tag in den ersten sechs Monaten) erläutert und darauf hingewiesen, dass gerichtlich verhängte Reiseverbote wegen unbezahlter Schulden unabhängig vom Aufenthaltsstatus sind.

Ihre Rechte kennen: VAE klären auf, dass Arbeitnehmer keine Ausreisegenehmigung des Arbeitgebers benötigen – Reiseverbotsrichtlinien aktualisiert


Für Personal- und Mobility-Teams kommt diese Klarstellung zur rechten Zeit. Missverständnisse über „Arbeitgeber-NOCs“ tauchen bei Abschlussgesprächen von Auslandseinsätzen immer noch auf und führen mitunter zu illegalem Zurückhalten von Pässen oder verzögerten Abreisen. Die aktualisierte Anleitung kann an Führungskräfte weitergegeben werden, um Compliance-Risiken zu minimieren und entsendeten Mitarbeitern Sicherheit zu geben, dass sie ihre Reisen selbst steuern.

Der Beitrag erklärt außerdem, wie Arbeitnehmer beim Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MoHRE) Beschwerde einlegen können, wenn ein Arbeitgeber versucht, ein Visum während eines Streits vorzeitig zu kündigen. Dieses Verfahren ermöglicht es den Behörden, die Stornierung bis zur Klärung des Falls auszusetzen – ein Schutzmechanismus, den multinationale Arbeitgeber in ihre Beschwerdeverfahren integrieren sollten.

Abschließend listet der Artikel häufige Fallstricke auf – etwa das Überschreiten der 30-tägigen Nachfrist, das Ignorieren von Scheckrückläufern, die zu Reiseverboten am Flughafen führen, oder das Bezahlen für unnötige „Freigabeschreiben“. Mobility-Experten wird empfohlen, Abreisekontrolllisten zu aktualisieren und Mitarbeiter über den Unterschied zwischen Einwanderungsbestimmungen und gerichtlich angeordneten Reiseverboten zu informieren.
Quelle: Commoner Law

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