
Einwanderung, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft Kanada (IRCC) hat eine öffentliche Erinnerung veröffentlicht, die die häufigsten Fälle beschreibt, in denen Ausländer legal in Kanada arbeiten dürfen, ohne zuvor eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Die am 1. Juni veröffentlichte Orientierung richtet sich an Geschäftsreisende, Remote-Arbeitnehmer bei ausländischen Unternehmen („digitale Nomaden“) sowie internationale Studierende, deren Studiengenehmigungen bereits eine Beschäftigung auf oder außerhalb des Campus erlauben.
Laut den Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzbestimmungen (IRPR § 186) dürfen Geschäftsbesucher Tätigkeiten wie die Teilnahme an Meetings, Vertragsverhandlungen, Warenkäufe, Schulungen nach dem Verkauf oder die Teilnahme an Vorstandssitzungen ausüben – vorausgesetzt, die Hauptvergütung und der Gewinnort liegen außerhalb Kanadas. Die Einreise kann für bis zu sechs Monate gewährt werden; Antragsteller sollten am Einreisepunkt Arbeitgeberbestätigungen, kanadische Einladungsschreiben und Nachweise über finanzielle Mittel vorlegen können.
Das IRCC stellt außerdem klar, dass echte digitale Nomaden – also Remote-Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine physische oder finanzielle Präsenz in Kanada hat – ebenfalls nicht dem kanadischen Arbeitsmarkt unterliegen und daher nur einen Besuchsstatus (Visum oder eTA) benötigen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass alle Einkünfte im Ausland erzielt werden und keine kanadischen Kunden bedient werden. Wer länger als sechs Monate bleiben möchte, muss eine Verlängerung des Besuchsstatus beantragen.
Die Erinnerung betont zudem die bekannten Regelungen für Studierende mit Studiengenehmigung, die es erlauben, während der Vorlesungszeit bis zu 24 Stunden pro Woche außerhalb des Campus zu arbeiten und während der Semesterferien unbegrenzt, ohne separate Arbeitserlaubnis. Ein Verstoß gegen die 24-Stunden-Grenze kann den Studentenstatus und zukünftige Einwanderungsanträge gefährden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität bietet das Update eine nützliche Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften: Kurzzeitentsandte sollten als Geschäftsbesucher und nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden; Anfragen von digitalen Nomaden sind auf kanadische Marktaktivitäten zu prüfen; und studentische Arbeitnehmer sind über die Wochenarbeitszeit zu informieren. Unternehmen sollten ihre Mustereinladungsschreiben aktuell halten und Reisende anweisen, mit allen erforderlichen Unterlagen zu reisen, um Verzögerungen bei der sekundären Kontrolle zu vermeiden.
Laut den Einwanderungs- und Flüchtlingsschutzbestimmungen (IRPR § 186) dürfen Geschäftsbesucher Tätigkeiten wie die Teilnahme an Meetings, Vertragsverhandlungen, Warenkäufe, Schulungen nach dem Verkauf oder die Teilnahme an Vorstandssitzungen ausüben – vorausgesetzt, die Hauptvergütung und der Gewinnort liegen außerhalb Kanadas. Die Einreise kann für bis zu sechs Monate gewährt werden; Antragsteller sollten am Einreisepunkt Arbeitgeberbestätigungen, kanadische Einladungsschreiben und Nachweise über finanzielle Mittel vorlegen können.
Das IRCC stellt außerdem klar, dass echte digitale Nomaden – also Remote-Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine physische oder finanzielle Präsenz in Kanada hat – ebenfalls nicht dem kanadischen Arbeitsmarkt unterliegen und daher nur einen Besuchsstatus (Visum oder eTA) benötigen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass alle Einkünfte im Ausland erzielt werden und keine kanadischen Kunden bedient werden. Wer länger als sechs Monate bleiben möchte, muss eine Verlängerung des Besuchsstatus beantragen.
Die Erinnerung betont zudem die bekannten Regelungen für Studierende mit Studiengenehmigung, die es erlauben, während der Vorlesungszeit bis zu 24 Stunden pro Woche außerhalb des Campus zu arbeiten und während der Semesterferien unbegrenzt, ohne separate Arbeitserlaubnis. Ein Verstoß gegen die 24-Stunden-Grenze kann den Studentenstatus und zukünftige Einwanderungsanträge gefährden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität bietet das Update eine nützliche Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften: Kurzzeitentsandte sollten als Geschäftsbesucher und nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden; Anfragen von digitalen Nomaden sind auf kanadische Marktaktivitäten zu prüfen; und studentische Arbeitnehmer sind über die Wochenarbeitszeit zu informieren. Unternehmen sollten ihre Mustereinladungsschreiben aktuell halten und Reisende anweisen, mit allen erforderlichen Unterlagen zu reisen, um Verzögerungen bei der sekundären Kontrolle zu vermeiden.
Quelle: CIC News