
Die Europäische Kommission hat formelle Stellungnahmen zur Verhältnismäßigkeit der vorübergehenden Grenzkontrollen abgegeben, die neun Schengen-Mitgliedstaaten – darunter Italien – seit mehr als zwölf Monaten aufrechterhalten. In ihrer Mitteilung vom 2. Juni 2026 erkennt die Kommission die Sicherheitsbedenken an, die Rom Ende 2023 zur Wiedereinführung von Polizeikontrollen an der Landgrenze zu Slowenien veranlasst haben, betont jedoch, dass solche Maßnahmen „wirklich außergewöhnlich und strikt zeitlich begrenzt“ bleiben müssen. Innenkommissar Magnus Brunner wies darauf hin, dass die irregulären Einreisen in die EU seit Inkrafttreten des umfassenderen Migrationspakts bereits um 40 % zurückgegangen sind. Er argumentierte, dass moderne, auf Geheimdienstinformationen basierende Instrumente wie das Ein- und Ausreisesystem (EES) und die kommende ETIAS-Reisegenehmigung routinemäßige physische Kontrollen an den Binnengrenzen zunehmend überflüssig machen. Brüssel fordert Italien daher auf, innerhalb von zwei Monaten einen Fahrplan zur Deeskalation vorzulegen, der alternative Risikomanagementmaßnahmen – von gezielten Polizeieinsätzen bis hin zum Echtzeit-Datenaustausch – beschreibt, um die Kontrollen an den Grenzübergängen Fernetti, Triest und Tarvisio schrittweise abzubauen. Für italienische Unternehmen steht viel auf dem Spiel. Produktionscluster in Friaul-Julisch Venetien sind auf Just-in-Time-Lieferungen aus Slowenien und darüber hinaus angewiesen; Transportunternehmen schätzen, dass jede zusätzliche Verzögerung von 20 Minuten am Fernetti-Knotenpunkt A4/A34 etwa 60 Euro an Fahrer- und Treibstoffkosten pro Lkw verursacht. Wirtschaftsverbände begrüßten daher den Vorstoß der Kommission, warnten jedoch, dass ein Rückzugsplan mit slowenischen und österreichischen Behörden abgestimmt werden müsse, um eine Verlagerung der Engpässe nur wenige Kilometer weiter zu vermeiden. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen zwar nicht bindend sind, aber politisches Gewicht haben. Frühere Verstöße führten bereits zu Vertragsverletzungsverfahren und in Extremfällen zu täglichen Strafzahlungen. Multinationale Arbeitgeber mit grenzüberschreitenden Pendlern sollten die Folge-Rundschreiben des italienischen Innenministeriums genau verfolgen; Mitarbeiter müssen auch in der geschäftigen Sommersaison weiterhin mit stichprobenartigen Ausweiskontrollen rechnen, weshalb das Mitführen von Reisepässen oder Personalausweisen ratsam bleibt. Insgesamt verdeutlicht der Fall die Spannung zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und dem EU-Ideal der Freizügigkeit. Da das EES nun vollständig in Betrieb ist und ETIAS Ende 2026 eingeführt wird, sollten Mobilitätsmanager mit weiteren Anpassungen der Grenzverfahren rechnen – und für nicht-EU-Entsandte bis zum Nachweis der Zuverlässigkeit der neuen digitalen Systeme zusätzliche Transitzeiten einplanen.
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