
Parallel zum Inkrafttreten des EU-Pakts trat am 12. Juni 2026 auch Österreichs eigenes Harmonisierungsgesetz „AMPAG“ in Kraft. Das am 20. Mai vom Parlament beschlossene Gesetz ändert zehn verschiedene Rechtsvorschriften – vom Asylgesetz bis zum Ausländerbeschäftigungsgesetz – um überflüssige Passagen zu streichen und „Anschlussnormen“ zu schaffen, wo EU-Verordnungen Spielraum lassen. Wichtige, für Unternehmen relevante Neuerungen sind unter anderem eine gesetzliche Grundlage für Asyl-Grenzverfahren an ausgewiesenen Flughafen- und Landgrenzstellen, eine ausdrückliche Befugnis zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen bei der EES-Kontrolle sowie eine neue Regelung, die Asylwerbern nach sechs Monaten bedingten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt (im Einklang mit der überarbeiteten Aufnahme-Richtlinie). Zudem verkürzt das Gesetz die Fristen für Verwaltungsgerichte bei Berufungen von zwölf auf sechs Monate – eine Maßnahme, die die Arbeitsbelastung der Aufenthaltsbehörden, die oft Personal mit den Asylstellen teilen, verringern soll. Arbeitgeber, die Fachkräfte sponsern, können mit schnelleren Entscheidungen bei Beschwerden gegen Ablehnungen von Genehmigungen rechnen. Praktisch sollten Global-Mobility-Teams ihre Musterverträge und HR-Schreiben auf aktualisierte Begriffe wie „Flüchtlingseigenschaft“ statt „Asylstatus“ überprüfen und sicherstellen, dass Betriebsvereinbarungen die neuen Paragraphen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes berücksichtigen.
Quelle: oesterreich.gv.at
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