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Deutschland reformiert Aufenthaltsgesetz mit Inkrafttreten des GEAS-Anpassungsgesetzes

Juni 13, 2026
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Deutschland reformiert Aufenthaltsgesetz mit Inkrafttreten des GEAS-Anpassungsgesetzes
Deutschland hat eine der umfassendsten Überarbeitungen seines Aufenthaltsgesetzes seit Jahren veröffentlicht und damit die nationalen Regelungen zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) heute synchronisiert. Das 280 Seiten starke Anpassungsgesetz, das heute Morgen im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert mehr als 70 Paragrafen – von Einreiseverboten und Visaverfahren (§§ 6, 11) über den erweiterten § 20a „Chancenkarte“ für Arbeitssuchende bis hin zu einem neuen § 14a zu Grenzkontrollen. Für Global-Mobility-Manager ist die wichtigste Neuerung der neue § 18, der die „Fachkräfteeinwanderung 2.0“ gesetzlich verankert. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte sind nun fest an 50 % (regulär) bzw. 45,3 % (Mangelberufe) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt, was für 2026 Mindestgehälter von 50.700 € bzw. 45.934 € bedeutet. Die Paragrafen 18d-18i setzen EU-Vorgaben zur Mobilität von Forschern und innerbetrieblichen Versetzungen um und ermöglichen Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne deutsches Visum, sofern der Mitarbeiter bereits eine Blaue Karte eines anderen EU-Staates besitzt. Das Innenministerium erhält zudem eine neue Verordnungskompetenz, um Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsangehörige von Ländern mit stark steigenden Asylablehnungsquoten auszusetzen – ein Instrument gegen „Visa-Shopping“. Compliance-Teams sollten die bald erscheinende Liste genau beobachten: Sobald eine Nationalität genannt wird, dürfen die örtlichen Ausländerbehörden keine betroffenen Genehmigungen mehr ausstellen. Arbeitgeber müssen mit strengeren Sanktionen rechnen, da der überarbeitete § 99 nun auch leichte Fahrlässigkeit bei illegaler Beschäftigung als Ordnungswidrigkeit ahndet. Praktisch bedeutet das für Personalabteilungen, dass sie bis zum 1. Juli ihre Musterentsendeschreiben und Gehaltsbenchmarks anpassen müssen, wenn die technische Verordnung zur elektronischen Antragsstellung in Kraft tritt. Unternehmen, die Chancenkarten-Inhaber beschäftigen, müssen das Onboarding an die neue Punktebewertung anpassen (höhere Gewichtung der Sprachkenntnisse, geringerer Altersfaktor). Eine gemeinsame Rundverfügung der Bundesagentur für Arbeit und der Länder wird innerhalb von 14 Tagen erwartet, um die Arbeitsmarktprüfungen zu klären. Für bereits in Deutschland befindliche Entsandte ändert sich nichts über Nacht: Bestehende Genehmigungen bleiben gültig, und Verlängerungsanträge werden bis zum 30. September nach den alten Regeln bearbeitet. Danach wird das neue, weitgehend digitalisierte Verfahren verpflichtend – inklusive biometrischer Erfassung an Selbstbedienungskiosken, die dem Flughafen-Entry-Exit-System nachempfunden sind. Angesichts des Umfangs der Reform ist eine proaktive Kommunikation mit entsandten Mitarbeitenden und Zeitarbeitern im Sommer unerlässlich.
Quelle: buzer.de (Federal Law Gazette synopsis)

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