
Indische Familien, die über das Employment-Based Fifth Preference (EB-5)-Programm eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung anstreben, erleben derzeit eine unerwartete Sommerpause. Am 10. Juni bestätigte das US-Außenministerium stillschweigend, dass alle 3.200 „unreservierten“ EB-5-Visa für indische Staatsangehörige im Haushaltsjahr 2026 bereits vergeben sind – fünf Monate vor Ende des Fiskaljahres am 30. September. Infolgedessen wurden US-Botschaften und Konsulate weltweit angewiesen, keine neuen Einwanderungsvisa in den Kategorien C5, T5, I5, R5, RU und NU an indische Antragsteller auszustellen. Die Bearbeitung der Anträge kann weiterhin im Hintergrund erfolgen, doch neue Visa werden erst wieder ab dem 1. Oktober 2026 vergeben, wenn die Kontingente zurückgesetzt werden.
Der unreservierte Pool macht den Großteil der EB-5-Visa aus und unterscheidet sich von kleineren „reservierten“ Unterkategorien, die im Rahmen des EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 geschaffen wurden. Die Nachfrage aus Indien – bereits der zweitgrößte EB-5-Markt nach China – hat im Frühjahr stark zugenommen, da wohlhabende Familien nach Alternativen zu den langen Wartezeiten bei H-1B- und familienbasierten Green-Card-Anträgen suchten. Berater berichten, dass viele Investoren Anträge auf Projekte in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Regionen stellten, um von den niedrigeren Mindestinvestitionen von 800.000 US-Dollar zu profitieren, was die Nachfrage zusätzlich anheizte.
Obwohl das Kontingent eine mechanische Quote und keine gezielte politische Maßnahme gegen Indien ist, stört der Stopp dennoch die Planung von Unternehmen, die EB-5 nutzen, um Führungskräfte zu versetzen, von Studierenden, die den Start an US-Universitäten timen, sowie von Mobility-Managern, die Nachfolgepläne für leitende Angestellte erstellen. Anwälte betonen, dass bereits eingereichte Anträge weiterhin in der Warteschlange bleiben und empfehlen Antragstellern, ihre Finanzunterlagen, Nachweise zur Herkunft der Mittel und polizeilichen Führungszeugnisse aktuell zu halten, damit die Terminvergabe für Interviews nach dem 1. Oktober schnell wieder aufgenommen werden kann.
Für indische Unternehmen ist diese Entwicklung eine Erinnerung daran, dass Länderkontingente für alle beschäftigungsbasierten Green-Card-Kategorien gelten. Sollte die Nachfrage weiter steigen, wird erwartet, dass das Außenministerium die „Retrogression“-Daten im monatlichen Visa Bulletin vorzieht – was effektiv eine Warteliste für zukünftige indische EB-5-Investoren schafft, selbst nach Beginn des neuen Fiskaljahres. Mobility-Teams raten daher Führungskräften, mindestens sechs bis neun Monate zusätzlich für ihre Umzugsplanung einzuplanen und parallel alternative Optionen wie das Golden Visa Portugals oder das Golden Visa der VAE in Betracht zu ziehen, um die Kontinuität der Ausbildung ihrer Kinder zu gewährleisten.
Der unreservierte Pool macht den Großteil der EB-5-Visa aus und unterscheidet sich von kleineren „reservierten“ Unterkategorien, die im Rahmen des EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 geschaffen wurden. Die Nachfrage aus Indien – bereits der zweitgrößte EB-5-Markt nach China – hat im Frühjahr stark zugenommen, da wohlhabende Familien nach Alternativen zu den langen Wartezeiten bei H-1B- und familienbasierten Green-Card-Anträgen suchten. Berater berichten, dass viele Investoren Anträge auf Projekte in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Regionen stellten, um von den niedrigeren Mindestinvestitionen von 800.000 US-Dollar zu profitieren, was die Nachfrage zusätzlich anheizte.
Obwohl das Kontingent eine mechanische Quote und keine gezielte politische Maßnahme gegen Indien ist, stört der Stopp dennoch die Planung von Unternehmen, die EB-5 nutzen, um Führungskräfte zu versetzen, von Studierenden, die den Start an US-Universitäten timen, sowie von Mobility-Managern, die Nachfolgepläne für leitende Angestellte erstellen. Anwälte betonen, dass bereits eingereichte Anträge weiterhin in der Warteschlange bleiben und empfehlen Antragstellern, ihre Finanzunterlagen, Nachweise zur Herkunft der Mittel und polizeilichen Führungszeugnisse aktuell zu halten, damit die Terminvergabe für Interviews nach dem 1. Oktober schnell wieder aufgenommen werden kann.
Für indische Unternehmen ist diese Entwicklung eine Erinnerung daran, dass Länderkontingente für alle beschäftigungsbasierten Green-Card-Kategorien gelten. Sollte die Nachfrage weiter steigen, wird erwartet, dass das Außenministerium die „Retrogression“-Daten im monatlichen Visa Bulletin vorzieht – was effektiv eine Warteliste für zukünftige indische EB-5-Investoren schafft, selbst nach Beginn des neuen Fiskaljahres. Mobility-Teams raten daher Führungskräften, mindestens sechs bis neun Monate zusätzlich für ihre Umzugsplanung einzuplanen und parallel alternative Optionen wie das Golden Visa Portugals oder das Golden Visa der VAE in Betracht zu ziehen, um die Kontinuität der Ausbildung ihrer Kinder zu gewährleisten.
Quelle: Business Standard
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