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Zypern und Hongkong unterzeichnen erstes Doppelbesteuerungsabkommen zur Erleichterung von Expatriate-Umzügen

Juni 18, 2026
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Zypern und Hongkong unterzeichnen erstes Doppelbesteuerungsabkommen zur Erleichterung von Expatriate-Umzügen
Das Finanzministerium Zyperns hat bestätigt, dass die Insel und Hongkong am 12. Juni ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, dessen Veröffentlichung heute von Bloomberg Law bekannt gegeben wurde. Es ist das erste Abkommen dieser Art zwischen den beiden Jurisdiktionen und soll in Kraft treten, sobald beide Parlamente den Text ratifiziert haben – voraussichtlich Anfang 2027. Wichtige Bestimmungen begrenzen die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen auf 0–5 %, sofern der Empfänger mindestens 10 % des Kapitals des zahlenden Unternehmens hält, während Lizenzgebühren ausschließlich im Wohnsitzland besteuert werden. Das Abkommen enthält zudem einen OECD-konformen Informationsaustauschartikel sowie eine verbindliche Schiedsklausel, die multinationalen Unternehmen klarere Wege zur Streitbeilegung bietet.

Warum ist das für Mobility Manager relevant? Zypern hat sich aufgrund seines Körperschaftsteuersatzes von 12,5 % und vergleichsweise unkomplizierter Visapolitik (Start-ups können innerhalb von drei Wochen eine Kategorie-C-Arbeitserlaubnis erhalten) als bevorzugter EU-Standort für Family Offices und Fintech-Start-ups aus Hongkong etabliert. Bislang sahen sich Führungskräfte, die von Hongkong entsandt wurden, oft mit Doppelbesteuerung auf Einkünfte aus Beteiligungen konfrontiert oder mussten auf Steuergutschriften zurückgreifen, die Ersparnisse schmälerten. Das neue Abkommen beseitigt diese Hürden und erleichtert die Gestaltung von Gehaltsteilungen und kurzfristigen Einsätzen erheblich.

Zypern und Hongkong unterzeichnen erstes Doppelbesteuerungsabkommen zur Erleichterung von Expatriate-Umzügen


Praktisch sollten HR-Teams ihre Kostenprognosemodelle überarbeiten: Die DBA-Definition einer „Betriebsstätte“ orientiert sich an der neuesten BEPS-Formulierung, sodass Remote-Manager, die von Hongkong aus zypriotische Aktivitäten länger als 183 Tage überwachen, unbeabsichtigt eine Betriebsstätte und damit eine steuerpflichtige Verbindung im Sinne des Abkommens schaffen könnten. Umgekehrt können zypriotische Ingenieure, die nach Hongkong entsandt werden, nun bis zu 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums dort verbringen, ohne dass in Hongkong Gehaltssteuern anfallen, sofern ihre Vergütung von einer zypriotischen Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Hongkong gezahlt wird.

Finanzberater betonen zudem, dass das Abkommen Zyperns Position als Sprungbrett in die chinesische Greater Bay Area nach dem Brexit stärkt: EU-ansässige Investoren profitieren von einem Abkommensnetzwerk, das sowohl das chinesische Festland als auch Hongkong abdeckt, wenn man das separate seit 1995 geltende DBA Zyperns mit Peking berücksichtigt. Unternehmen, die Umzüge für die Januar-Gehaltsabrechnung planen, sollten die Ratifikationsfristen im Auge behalten; Modellklauseln deuten darauf hin, dass das Abkommen auf Quellensteuern ab dem 1. Januar des Kalenderjahres nach der Ratifikation angewendet wird.
Quelle: Bloomberg Law – Daily Tax Report

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